Illmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Social Media

Tipps für Arbeitnehmer

Steuern: Steht das Pendlerpauschale bei Benutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrades oder E-Bikes zu?

Illustration

Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern, unabhängig von den tatsächlichen Kosten, zusteht. Ein (zusätzliches) Pendlerpauschale in der Form von Werbungskosten kann berücksichtigt werden, wenn die einfache Weg­strecke 20 km übersteigt und die Benützung von Massenverkehrsmitteln zumutbar ist (kleines Pendlerpauschale). Das große Pendlerpauschale steht zu, wenn kein Massenverkehrsmittel zumutbar ist oder bei einer Behinderung, und wenn die einfache Wegstrecke 2 km übersteigt. Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag, welcher die Lohnsteuer direkt verringert und beträgt pro Kilometer zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz € 2,00. Ob das Pendlerpauschale und der Pendlereuro zustehen, ist zwingend mit dem Pendlerrechner (https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/) zu ermitteln.

Kleines Pendlerpauschale

Entfernungen der einfachen Wegstrecke

jährlich in €

ab mindestens 20 km

   696,00

bei mehr als 40 km

1.356,00

bei mehr als 60 km

2.016,00

Großes Pendlerpauschale

Entfernungen der einfachen Wegstrecke

jährlich in €

ab mindestens 2 km

   372,00

bei mehr als 20 km

1.476,00

bei mehr als 40 km

2.568,00

bei mehr als 60 km

3.672,00

 

Arbeitnehmer, die den Arbeitsweg an mindestens 4 Tagen pro Monat zurücklegen, steht das Pend­lerpauschale zu einem Drittel zu. Wenn der Arbeitsweg an mindestens 8 Tagen pro Monat zurückgelegt wird, steht das Pauschale zu zwei Drittel und ab 11 Tagen pro Monat, wie bisher, zur Gänze zu.

Das Pendlerpauschale ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein arbeitgebereigenes Kfz zur Verfügung gestellt bekommt. Dies gilt seit 8.1.2021 allerdings nicht, wenn ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Elektrofahrrad zur Verfügung gestellt wird.

Stand: 30. August 2021

Bild: Friends Stock - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Herbst 2021

Versicherung: Reiseversicherung: Welcher Schutz besteht im Schadensfall?

Versicherung: Reiseversicherung: Welcher Schutz besteht im Schadensfall?

Sie planen eine Herbstreise und denken über eine Reiseversicherung nach?

Geld: Sparen beim Kauf eines E-Autos

Geld: Sparen beim Kauf eines E-Autos

Sie ziehen eine Autoneuanschaffung in Erwägung, wissen aber noch nicht welches es werden soll und das Geld spielt auch eine Rolle?

Steuern: Steht das Pendlerpauschale bei Benutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrades oder E-Bikes zu?

Steuern: Steht das Pendlerpauschale bei Benutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrades oder E-Bikes zu?

Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.

Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369