Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?
Viele Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen sind zu beachten.
Personalkosten sind ein wesentlicher Teil der Kosten eines Unternehmens. Im Zuge der Budgetierung für das kommende Jahr oder der Erstellung eines Businessplanes kommt daher der Planung der Personalkosten innerhalb der Kostenplanung besondere Bedeutung zu. Hier finden Sie dazu einige Tipps:
Auf Basis des Personalplans oder eines Stellenplans sind zu berücksichtigen:
Dabei ist auch auf saisonale Schwankungen Rücksicht zu nehmen. Für Veränderungen im Laufe des Jahres sollten mit möglichst genauen Datumsangaben gearbeitet werden. Für einen Mitarbeiter der zum Beispiel voraussichtlich am 1.10. eingestellt wird, sind die Kosten bis zum 31.12. nur mit 25 % der Jahreskosten anzusetzen.
Auf Grundlage der Ist-Gehälter der bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können unter Berücksichtigung von Gehaltssteigerungen auf Basis von Kollektivvertrag oder individuellen Vereinbarungen die Bruttogehälter der bestehenden Mitarbeiter geplant werden. Für neu einzustellende Mitarbeiter sind die Gehälter zu schätzen. Ebenso in den Kosten zu berücksichtigen sind unter anderem Sonderzahlungen, Prämien, Provisionen, Überstundenzuschläge und Ähnliches. Hinzu kommen Lohnnebenkosten wie Dienstgeberanteile der Sozialversicherung, Dienstgebebeitrag zum FLAG, Dienstgeberzuschlag, Kommunalsteuer und Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse. Auch Kosten für Fortbildungen und Mitarbeiterevents sollten berücksichtigt werden.
Stand: 17. Dezember 2024
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