Steuerspartipps für Ärzte zum Jahreswechsel 2023/2024
Wie können Ärzte bis zum Jahreswechsel noch Steuern sparen?
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Monatliche Geringfügigkeitsgrenze: € 518,44
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: € 777,66
Höchstbeitragsgrundlage:
monatlich: € 6.060,00
jährlich für Sonderzahlungen: € 12.120,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: € 7.070,00
Es handelt sich hierbei um voraussichtliche Werte. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2024 ein Sachbezug in Höhe von 4,5 % p. a. (2023: 1,0 %) des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.
Das BMF hat in einem Erlass die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2024 mit 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (maximal € 18,00) festgelegt.
Stand: 27. November 2023
Wie können Ärzte bis zum Jahreswechsel noch Steuern sparen?
Neben dem Einkommensteuertarif wurden unterschiedliche steuerliche Bestimmungen angepasst.
Jährliches Update von wichtigen Werten.
Ein Facharzt für Innere Medizin konnte statt der geforderten 150 DFP-Punkte nur 56 Punkte vorweisen.
Kulturlinks – Winter 2023
Social Media
Diese Seite weiterempfehlen: