Illmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Social Media

Steuernews für Ärzte

Abgabenänderungsgesetz 2023: Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit für Ärzte sollen erweitert werden

Illustration

Das Finanzministerium hat das Abgabenänderungsgesetz 2023 zur Begutachtung versandt. Darin ist eine Erweiterung jener Tätigkeiten, die unter die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit fallen, vorgesehen.

Bereits bisher zählen unter anderem zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit auch die Entgelte der Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, sowie Einkünfte als Notarzt oder Vertretungsarzt entsprechend dem Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG).

Da es immer schwieriger wird, Ärzte für die Behandlung und Betreuung von Insassen in Justizanstalten zu gewinnen, soll auch diesbezüglich Rechtssicherheit geschaffen werden. Einerseits soll sozialversicherungsrechtlich geregelt werden, dass die ärztliche Behandlung der Insassen von Justizanstalten entsprechend des Strafvollzugsgesetzes, sofern diese Tätigkeit weder den Hauptberuf noch die Hauptquelle der Einnahmen bildet, eine freiberufliche Tätigkeit darstellt.

Korrespondierend dazu soll anderseits im Einkommensteuerrecht gesetzlich verankert werden, dass Einkünfte von Ärzten für die Behandlung von Insassen von Justizanstalten, die unter diese Bestimmung des FSVG fallen, Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit darstellen. Dies soll ab dem Veranlagungsjahr 2024 zur Anwendung kommen.

Das Abgabenänderungsgesetz 2023 war bei Drucklegung ein Begutachtungsentwurf. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: goodluz - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Sommer 2023

Umsatzsteuer: Was ist bei Leistungen eines Dienstleisters aus der EU für den Arzt zu beachten?

Umsatzsteuer: Was ist bei Leistungen eines Dienstleisters aus der EU für den Arzt zu beachten?

Bei Netto-Angeboten von Dienstleistungen aus dem EU-Ausland kann Umsatzsteuer für den Leistungsempfänger anfallen.

Pauschale Absetzbarkeit von Öffi-Tickets für Unternehmer

Pauschale Absetzbarkeit von Öffi-Tickets für Unternehmer

Erleichterte Absetzbarkeit von Öffi-Tickets als pauschale Betriebsausgabe auch für Selbständige.

Achtung: Verlängerung des Ausweises für Gesundheitsberufe!

Achtung: Verlängerung des Ausweises für Gesundheitsberufe!

Die Berufsberechtigung ist nur fünf Jahre gültig.

Wie hoch sind die Zinsen, falls ich meine Steuern später bezahle?

Wie hoch sind die Zinsen, falls ich meine Steuern später bezahle?

Mit Stundung und Ratenzahlung können Steuern später bezahlt werden.

Abgabenänderungsgesetz 2023: Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit für Ärzte sollen erweitert werden

Abgabenänderungsgesetz 2023: Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit für Ärzte sollen erweitert werden

Behandlung von Insassen in Justizanstalten soll unter die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit fallen.

Übernahme der Patientenkartei an Kassenplan- oder Ordinationsstättennachfolger

Übernahme der Patientenkartei an Kassenplan- oder Ordinationsstättennachfolger

Im Zuge seiner Pensionierung gab ein Arzt für Allgemeinmedizin seine Patientenkartei an eine Ärztin weiter.

Kulturlinks – Sommer 2023

Kulturlinks – Sommer 2023

Kulturveranstaltungen - Sommer 2023

Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369