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Informationen zum Steuerrecht

26.01.2024: ORF-Beitrag NEU ab 01.01.2024 – Wie sieht es mit der Meldepflicht von Firmen aus?

Das ORF Beitragsgesetz regelt ab 01.01.2024 die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich neu. Lesen Sie mehr…

Wann beginnt die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich?

Die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich beginnt mit dem Folgejahr nachdem in einer Gemeinde erstmalig die Kommunalsteuer durch den Betrieb entrichtet wurde. Bei der Betriebsgründung ist das erste Jahr rückwirkend mit dem Folgejahr mit der ersten Kommunalsteuer zu entrichten.

Hinweis: Unternehmen, die bisher bereits Radio- und Fernsehgebühren entrichtet haben, werden von der GIS mit 31.12.2023 automatisch abgemeldet und abgerechnet.

Hinweis: Sollten Sie dennoch weiterhin eine Zahlungsaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die ORF-Beitrags Service GmbH.

Welche Betriebe sind beitragspflichtig?

Ab dem Jahr 2024 fällt der ORF Beitrag für jene Unternehmen an, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren. Laut Gesetz erhält die ORF- Beitrags-Service GmbH die für die Berechnung des ORF Beitrags notwendigen Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres. Die Höhe der Zahlungsaufforderung ergibt sich aus der gesetzlich festgelegten Staffelung der Kommunalsteuer pro Gemeinde und werden frühestens Ende April an die Unternehmer übermittelt.

WICHTIG: Kommunalsteuerpflichtige Betriebe brauchen nichts weiter zu tun. Aufgrund der übermittelten Daten werden Sie von der ORF-Beitrags Service GmbH korrekt registriert.

Hinweis: Ein Unternehmen, das nicht der Kommunalsteuer unterliegt (z.B. Ein-Personen-Unternehmen EPU), wird auch nicht für den ORF Beitrag registriert. An dieser Adresse ist der ORF Beitrag von der dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person zu entrichten.

Wann endet die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich?

Die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich endet nach Ablauf des darauffolgenden Jahres, in dem in einer Gemeinde zuletzt Kommunalsteuer zu entrichten war. Wenn die Auflösung der letzten Betriebsstätte in einer Gemeinde bis zum 15.04. des Folgejahres durch den Betrieb schriftlich bekannt gegeben wird, kann die Beendigung mit Ende des Jahres der Auflösung erfolgen.

Tipp: Bitte denken Sie daran, die ORF-Beitrasgs Service GmbH rechtzeitig über eine eventuelle Betriebsauflösung zu informieren!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://orf.beitrag.at/

https://orf.beitrag.at/firmen

https://orf.beitrag.at/#panel91

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 26.01.2024

 

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