Informationen zum Steuerrecht
15.02.2024: AWS-Energiekostenzuschuss II: (End)Abrechnung der 2. Förderperiode – Terminverschiebung!
Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen hat in Erfahrung gebracht, dass die Abrechnungszeiträume des AWS-Energiekostenzuschuss II für die Förderperiode „2. Halbjahr 2023“ bei der AWS nicht (wie in der Richtline vorgesehen) am 15. Februar 2024 (Pkt. 11.1 Richtlinie), sondern erst voraussichtlich im April (nach Ostern) starten werden! Lesen Sie mehr…
Derzeitiger Informationsstand
Für die (End)Abrechnung werden den antragstellenden Unternehmen von der AWS individuelle Abrechnungszeiträume im Zeitraum von April bis 6. Juni 2024 zugewiesen werden.
Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen hat in einem Gespräch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie der AWS gefordert, dass die zuzuweisenden Zeitslots erheblich länger als jene in der Förderperiode 1 sein müssen. Die AWS hat in diesem Gespräch der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen bereits zugesichert, dass diese Zeitslots jedenfalls länger sein werden.
Sobald weiterführende Informationen veröffentlicht werden, werden wir wiederum per Newsletter informiern.
Quelle:
Mitgliederinformation von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen per email vom 14.02.2024
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 15.02.2024
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