Informationen zum Steuerrecht
09.02.2024: Familienbonus plus für Kinder über 18 Jahre gestiegen
Kurz vor Jahreswechsel wurde der Familienbonus plus für volljährige Kinder sowie der Kindermehrbetrag angehoben. Für Kinder bis 18 Jahre bleibt der Betrag unverändert. Lesen Sie mehr…
Höhe des Familienbonus Plus
Der Familienbonus plus wird nicht automatisch an die Inflationsrate angepasst wie beispielweise die Steuerstufen zur Abfederung der kalten Progression oder die Familienbeihilfe. Trotzdem oder gerade deswegen wurden ab 2024 der Familienbonus plus für über 18jährige und der Kindermehrbetrag wie folgt angehoben: (Werte in EUR)
Voraussetzungen
Der Familienbonus Plus ist an den Bezug österreichischer Familienbeihilfe geknüpft. Lebt das Kind im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz und steht dort die Familienleistung zu, kann in Österreich ein Antrag auf Differenzzahlung gestellt werden und die Voraussetzung für den Familienbonus Plus ist ebenfalls erfüllt.
Bekommt das volljährige Kind bereits die Familienbeihilfe auf das eigene Konto, bleibt der Familienbonus Plus beim Elternteil, wenn dieser den Unterhalt leistet.
Antrag
Der Familienbonus Plus kann mittels Formular E30 direkt in der Lohnverrechnung beantragt werden. Haben Sie das Formular bereits vorgelegt, müssen Sie nichts machen. Der erhöhte Bonus wird automatisch ausbezahlt, allerdings muss bei Kindern über 18 Jahren der Familienbeihilfen-Bezug meist jährlich nachgewiesen werden.
Alternativ kann der Familienbonus Plus auch über die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung beantragt werden.
Achtung: Wer ein E30 vorgelegt hat und eine Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung erstellt, muss auch dort den Familienbonus Plus beantragen. Sonst kommt es zu einer Nachzahlung.
Aufteilung mit (Ehe)partner oder Unterhaltszahler
Der Familienbonus plus kann auf beide Elternteile je zur Hälfte aufgeteilt werden. Welche Aufteilung am vorteilhaftesten ist, hängt vom jeweiligen Einkommen ab.
Tipp: Wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung über Finanz Online erstellen, sehen Sie vorab wie sich der Familienbonus auswirkt.
Kindermehrbetrag
Alleinverdienende und Alleinerziehende mit geringem Einkommen, die keine oder nur geringe Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen, erhalten eine Auszahlung an Negativsteuer von nunmehr bis zu EUR 700,- pro Kind. Voraussetzung ist aber, dass zumindest an 30 Tagen steuerpflichtige aktive Erwerbseinkünfte erzielt oder ganzjährig Kinderbetreuungsgeld oder Pflegekarenzgeld bezogen wurde.
Der Kindermehrbetrag kann nur über eine Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung beantragt werden.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 09.02.2024
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