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09.02.2024: Die FlexCo ist da

Seit 01.01.2024 kann man eine Flexible Kapitalgesellschaft gründen. Die neue Rechtsform ist sowohl für Startups als auch etablierte Unternehmen interessant. Lesen Sie mehr…

Neue Rechtsform „FlexCo“

Die neue Rechtsform ist im Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) geregelt. Sprachlich ist das Gesetz ein Novum, da es ausschließlich in der weiblichen Form formuliert ist. Inhaltlich verweist es auf das bestehende GmbH-Gesetz und ergänzt bloß die Besonderheiten der FlexCo.

Der Firmenname muss die Bezeichnung „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder „Flexible Company“ beinhalten, kann jedoch abgekürzt werden mit FlexKapG oder FlexCo.

Stammkapital und Mindest-KÖSt

Das Mindeststammkapital beträgt EUR 10.000,-, wobei mindestens ein Viertel, somit EUR 2.500,-, einbezahlt werden muss.

Gleichzeitig wurde bei der GmbH das Mindeststammkapital von EUR 35.000,- auf EUR 10.000,- abgesenkt, wobei hier weiterhin zumindest die Hälfte, somit EUR 5.000,-, einbezahlt werden muss.

Aufgrund der Senkung des Mindeststammkapitals wurde auch die Mindest-Körperschaftsteuer (Mindest-KÖSt) auf EUR 500,- jährlich anstelle von EUR 1.750,- abgesenkt.

Eigene Anteile

Aktiengesellschaften (AGs) dürfen eigene Anteile für Mitarbeiterbeteiligungen erwerben. Das gilt nun auch für die FlexCo, nicht aber für die GmbH.

Genehmigtes und bedingtes Kapital

Bei der FlexCo kann im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, dass die Geschäftsführung innerhalb von fünf Jahren das Stammkapital bis zum genehmigten Kapital erhöhen kann. Dabei werden neue Gesellschaftsanteile ausgegeben. Bei der GmbH ist dies nur mittels aufwendiger Gesellschaftsvertragsänderung möglich.

Es besteht bei der FlexCo auch die Möglichkeit, eine bedingte Kapitalerhöhung durchzuführen um beispielsweise Wandelschuldverschreibungen oder Optionen einlösen zu können, was im Startup-Bereich gefordert wird.

Unternehmenswertanteile

Diese neue Anteilsklasse ermöglicht es, stimmrechtslose Anteile am Unternehmen auszugeben. Damit ist die FlexCo für Startups interessant, die hochqualifiziertes Personal mittels Mitarbeiterbeteiligung ans Unternehmen binden möchten. Für etablierte Unternehmen kann die neue Anteilsklasse z.B. für Projekt-Tochterfirmen genutzt werden, um unternehmensfremde Partner finanziell aber ohne Mitspracherecht zu beteiligen.

Die Unternehmenswertanteile sind mit 25 % des Stammkapitals limitiert. Die betroffenen Gesellschafter werden zwar in einer Namensliste im Firmenbuch veröffentlicht, die Höhe der Beteiligungen sind jedoch nicht für Jedermann abrufbar.

Exkurs: Gründungsprivilegierte GmbH

Mit der Absenkung des Mindeststammkapitals wurde die Gründung einer gründungsprivilegierten GmbH obsolet. Für bestehende gründungsprivilegiert GmbHs bleibt die Verpflichtung zur Aufstockung auf EUR 17.500,- bestehen. Wer hier auf dem niedrigen Stammkapital von EUR 10.000,- bleiben möchte, kann eine Kapitalherabsetzung ohne Gläubigeraufruf durchführen.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://startup.usp.gv.at/gruendung/ueberlegungen-im-vorfeld/die-gmbh

https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/flexible-kapitalgesellschaft

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2023/179

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 09.02.2024

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