Informationen zum Steuerrecht
08.03.2024: Mitarbeiter:innenprämie – Zusatzkollektivvertrag in der Gastronomie/Hotellerie
Die Wirtschaftskammer Tirol (Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie) hat einen Zusatzkollektivvertrag zur Auszahlung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie abgeschlossen. Mit diesem Zusatzkollektivvertrag wurden die vom Gesetzgeber verlangten grundsätzlichen Voraussetzungen zur Auszahlung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie geschaffen. Lesen Sie mehr…
Somit können auf Betriebsebene für alle vom Kollektivvertrag für Arbeiter: innen bzw. vom Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe umfassten Mitarbeiter:innen ab sofort Vereinbarungen für die Auszahlung einer Mitarbeiter:innenprämie getroffen werden. In Betrieben mit Betriebsrat hat dies in Form einer Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat in Form einer Vereinbarung für alle Mitarbeiter:innen zu erfolgen.
Eine Differenzierung bei der Bemessung der Mitarbeiterprämie darf nur nach sachlichen Kriterien erfolgen (siehe dazu im Detail die FAQs auf der Webseite des BMF: https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Mitarbeiterpr%C3%A4mie-2024-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-124b-Z-447-EStG-1988.html ).
Laut BMF können auch bereits im Zeitraum ab 01.01.2024 geleistete Mitarbeiter:innenprämien nachträglich steuer- und abgabenfrei gestellt werden (Aufrollung), wenn diese in Erwartung einer kollektivvertraglichen Regelung erfolgt sind.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 08.03.2024
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