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Informationen zum Steuerrecht

24.03.2023: WICHTIG – Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen!

Für Kleinst- und Kleinunternehmen wurde von der Bundesregierung ein Pauschalfördermodell versprochen. Mit der Energiekostenpauschale – abgewickelt durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) – sollen Unternehmen je nach Branche und Umsatz zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,- an Pauschalförderung erhalten. Lesen Sie mehr…

Voraussetzungen

Der Umsatz vom Kleinst-/Kleinunternehmen muss zwischen EUR 10.000,- und EUR 400.000,- im Jahr 2022 betragen haben. Ein Nachweis der Energieintensität (wie beim AWS-Energiekostenzuschuss) ist nicht erforderlich, da die jeweilige Förderhöhe auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet wird!

Das zu fördernde Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Österreich haben und darf nicht ein öffentliches Unternehmen oder Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien sein.

Ab Montag, 17. April 2023, soll man sich dann für einen Selbst-Check bei der FFG anmelden können und sodann eine Checkliste mit Informationen zum weiteren Antragsprozess erhalten. Die ersten Anträge können ab Mitte Mai 2023 gestellt werden und die Auszahlung soll bereits kurz danach erfolgen.

Tipp zur Vorbereitung

Das können Sie jetzt schon vorbereiten, damit bei der Antragstellung alles glatt läuft:

  • Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur besorgen.
  • Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) einrichten.
  • Im USP überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung hat und alle anderen Angaben korrekt sind.

WICHTIG

Wir bitten um Verständnis, dass der Selbst-Check sowie die Antragsstellung der Energiekostenpauschale bei der FFG von Ihnen als Unternehmer durchgeführt werden muss, da nach derzeitiger Informationslage keine Vertretungsmöglichkeit vorgesehen ist. Nach derzeitiger Informationslage sind aber auch keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Bei etwaigen Rückfragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung und informieren Sie, sobald wir nähere Details zum Energiekostenpauschale für Kleinst-/Kleinunternehmen haben.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.ffg.at/news/energiekostenpauschale-des-bundes-bringt-entlastung-fuer-kleinunternehmen

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 24.03.2023

Artikel der Ausgabe Winter 2022

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