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24.03.2023: WICHTIG – AWS-Energiekostenzuschuss I für 4. Quartal 2022 sowie AWS-Energiekostenzuschuss II für 2023!

Der Energiekostenzuschuss I, wie Sie ihn großteils bereits aus dem Zeitraum Februar 2022 bis September 2022 kennen, wurde für das 4. Quartal 2022 verlängert sowie der Energiekostenzuschuss II für das Jahr 2023 von der AWS neu aufgelegt. Der Ablauf für die Beantragung ist wieder ident und besteht erneut aus Voranmeldung und tatsächlicher Antragstellung. Lesen Sie mehr…

Voranmeldung und Informationen zum AWS-Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022

Die notwendige Voranmeldung zum Energiekostenschuss I für das 4. Quartal 2022 ist von Mittwoch, 29.03.2023 bis Freitag, 14.04.2023, auf der Homepage der AWS möglich.

Die Antragstellung (= Abrechnung) selbst ist wiederum aufgrund der zugeordneten Zeitfenster, welche nach entsprechender Voranmeldung per Mail von der AWS bekanntgegeben werden, ab frühestens Montag, 17.04.2023, möglich. Die Zeitfenster werden wieder individuell von der AWS nach der Reihenfolge der Voranmeldungen vergeben, weshalb wir dazu raten, die Voranmeldung möglichst zeitnah durchzuführen („First-Come, First Served-Prinzip“).

Der Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 besteht wieder aus 4 Stufen mit unterschiedlichen Fördervoraussetzungen. Unternehmen mit mehr als EUR 700.000,- Umsatz erhalten nur dann eine Förderung, wenn es sich um energieintensives Unternehmen handelt, was (unverändert zum bisherigen AWS-Energiekostenzuschuss) Energiekosten in Höhe von 3 % des Unternehmens-Produktionswertes voraussetzt.

Gefördert werden in der Basisstufe 30 % der Mehrkosten von Gas, Strom, Treibstoffen sowie neu dazugekommen Wärme, Kälte und Dampf. Die Zuschussuntergrenze liegt bei EUR 750,-.

Was können Sie aktuell tun?

  • Sollten Sie für Ihr Unternehmen noch keinen persönlichen Zugang beim AWS-Fördermanager haben, legen Sie einen solchen über die Homepage der AWS an.
  • Ab Mittwoch, 29.03.2023, können Sie dann die Voranmeldung für den AWS-Energiekostenzuschuss übermitteln. Hier werden noch keine umfangreichen Daten erforderlich sein, sondern nur die Unternehmensdaten und die vertretungsbefugten Personen.
  • WICHTIG: Es handelt sich unverändert um ein „First-Come, First-Served“ Prinzip. Wir empfehlen die Voranmeldung jedenfalls vorsorglich einzubringen. Sollte sich im Nachgang herausstellen, dass die Förderbedingungen nicht erfüllt werden können, braucht die tatsächliche Antragsstellung nicht mehr gemacht werden. Der Zeitaufwand für die Voranmeldung sollte gering sein, da nur allgemeine Unternehmensdaten angegeben werden müssen.

ACHTUNG

Wir bitten um Verständnis, dass die Registrierung und Voranmeldung nur von Ihnen als Unternehmer durchgeführt werden kann, da aus früheren AWS-Förderungen bekannt ist, dass die Antragstellung durch den Steuerberater im worst-case nicht anerkannt wird und wir auch aus logistischen Gründen nicht alle Voranmeldungen zur optimalen Zeit gleich nach Öffnung des Anmeldefensters einbringen können.

Wir stehen aber natürlich für Rückfragen zum Energiekostenzuschuss zur Verfügung und unterstützen Sie dann natürlich gerne bei der Abrechnung des Energiekostenzuschusses I für das 4. Quartal 2022.

Vorschau Energiekostenzuschuss II für 2023

Der Energiekostenzuschuss II soll Unternehmen auch im Jahr 2023 entlasten. Anders als beim Energiekostenzuschuss I entfällt die Energieintensität als Fördervoraussetzung. Zudem sollen in der Basisstufe auch Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel förderfähig sein.

Die Förderung wird in der Basisstufe auf 60 % der Mehrkosten erhöht. Zu beachten ist, dass eine Beschränkung von Bonizahlungen und Ausschüttungen mit dem Energiekostenzuschuss II verbunden sein wird, nähere Details dazu sind allerdings noch nicht bekannt.

Die Antragsstellung wird in zwei Zeiträumen erfolgen, wobei das 1. Halbjahr 2023 im 3. Quartal 2023 und das 2 Halbjahr 2023 im 1. Quartal 2024 beantragt werden kann.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der PDF-Beilage „Details zum Energiekostenzuschuss“ bzw. unserem Newsletter vom 10.03.2023!

Des weiteren werden weiterführende Informationen voraussichtlich in den kommenden Wochen und Monaten nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie bekannt.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ2/20230223_Medieninfo_EKZ.pdf

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/images/Sonstige/EKZ-Sharing-Pic.jpg

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 24.03.2023

Artikel der Ausgabe Winter 2022

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