Informationen zum Steuerrecht
10.02.2023: ACHTUNG FRISTENDE: Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) – Energiekostenzuschuss I – Abrechnungsfrist endet am 15.02.2023!
Wir dürfen nochmals darauf hinweisen, dass für alle, die für einen Energiekostenzuschuss I bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) antragsberechtigt sind, am 15.02.2023 die Abrechnungsfrist endet, einen Energiekostenzuschuss I für die Monate Februar 2022 bis inklusive September 2022 abzurechnen. Nach dem 15.02.2023 kann für diese besagten Monate keine Abrechnung mehr über https://foerdermanager.aws.at/#/ vorgenommen werden. Lesen Sie mehr…
Abrechnungsfrist 15.02.2023
Sie sind für den Energiekostenzuschuss I bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) registriert und antragsberechtigt? Dann verabsäumen Sie nicht die Abrechnungsfrist per 15.02.2023 für den Energiekostenzuschuss I für die Monate Februar 2022 bis inklusive September 2022, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen!
Abrechnung des Antrags auf AWS-Energiekostenzuschuss I
Die Abrechnung des AWS-Energiekostenzuschuss I hat über das AWS-Portal: https://foerdermanager.aws.at/#/ zu erfolgen. Diesbezüglich musste bereits eine Registrierung erfolgen. Beachten Sie bitte, dass eine Abrechnung des AWS-Energiekostenzuschuss I nur über das AWS-Portal erfolgen kann und keine Verlängerungsmöglichkeit hinsichtlich der Abrechnungsfrist 15.02.2023 vorgesehen ist!
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
https://foerdermanager.aws.at/#/
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 10.02.2023
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