Informationen zum Steuerrecht
11.02.2022: Information der SVS: Schnittstelle SVS-Gewinnausschüttungen funktioniert
Gewinnausschüttungen an GSVG-pflichtige Gesellschafter-GeschäftsführerInnen unterliegen grundsätzlich der GSVG-Beitragspflicht. Seit kurzem funktioniert die Schnittstelle zur Meldung über das Bundesrechenzentrum. In der Beitragsvorschreibung für das 1. Quartal 2022 konnte es deswegen bereits zu Nachforderungen kommen. Lesen Sie mehr…
Die Meldungen von Ausschüttungen an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) hätten bereits ab 01.07.2020 durchgeführt werden sollen, aufgrund eines technischen Fehlers hat die SVS erst Ende 2021 die Informationen aus der Kapitalertragssteuermeldung erhalten.
In den Formularen zur Abfuhr der Kapitalertragsteuer ist zu diesem Zweck
- der Name,
- die Sozialversicherungsnummer der GSVG-pflichtigen Gesellschafter-GeschäftsführerIn und
- der Bruttobetrag der Gewinnausschüttung
anzugeben.
Dies betrifft zugeflossene Gewinnausschüttungen bis 01.01.2019 zurück. Kommt es für GSVG-pflichtige Gesellschafter-GeschäftsführerInnen zu einer Beitragsnachzahlung aufgrund einer Gewinnausschüttung, wird die Nachzahlung bei aufrechter Versicherung auf 4 Teilbeträge (Quartale) verteilt.
Handelt es sich bei der übermittelten Ausschüttung nicht um einen Zusammenhang mit einer GSVG-pflichtigen Erwerbstätigkeit, so kann mit einer entsprechenden Begründung um Überprüfung ersucht werden.
Sollten die Beitragszeiträume aufgrund des Pensionsantritts bereits „versteinert“ sein, erfolgt keine Änderung der Beitragsgrundlagen des Pensionsfeststellungsverfahrens.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 11.02.2022
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