Informationen zum Steuerrecht
Verlustausgleich von Wertpapierdepots
Besitzen Sie Wertpapiere, die Sie während des Jahres verkauft haben? Wie werden die Veräußerungsgewinne oder -verluste steuerlich berücksichtigt? Was geschieht, wenn die Wertpapiere in verschiedenen Depots, bei verschiedenen Banken geführt werden? Auf all diese Fragen geben wir Ihnen in unserem wöchentlichen Newsletter eine Antwort. Lesen Sie mehr …
Berücksichtigung von Gewinnen/Verlusten aus Wertpapierverkäufen
Grundsätzlich unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren (zB Aktien) dem Sondersteuersatz von 25 % (ab 2016 27,5 %). Sofern Sie Wertpapiere über eine österreichische Bank verkaufen, wird die Steuer automatisch von der Bank einbehalten und abgeführt. Erzielen Sie aus dem Verkauf der Wertpapiere einen Verlust (die Anschaffungskosten waren höher als der Verkaufspreis), dann können Sie die positiven Einkünfte aus Wertpapierveräußerungen mit diesen negativen Einkünften verrechnen, sodass die Steuerbelastung sinkt (Verlustausgleich). Sofern die verkauften Wertpapiere bei einer österreichischen Bank auf einem Depot geführt werden, führt die Bank den Verlustausgleich automatisch durch.
Verlustausgleich bei Wertpapieren auf verschiedenen Depots
Für den Fall, dass Sie im Besitz von verschiedenen Wertpapierdepots bei mehreren Banken sind, kann der Verlustausgleich (sofern Wertpapiere mit Verlust verkauft werden) zwischen den Bankdepots nicht mehr von einer Bank alleine durchgeführt werden. Die jeweiligen Banken nehmen den Verlustausgleich lediglich für die bei ihnen geführten Depots vor. Sollten Sie beispielsweise Aktien bei der Bank A mit einem Gewinn von 100 (25 % Sondersteuersatz wurden abgeführt) und Aktien bei der Bank B mit einem Verlust von 100 verkauft haben, dann steht ihnen im Rahmen der Erstellung der Jahressteuererklärung die Möglichkeit offen, einen Verlustausgleich durchzuführen und die bereits abgeführte Steuer von 25 (= Gewinn 100 x 25 %) vom Finanzamt zurückzuholen (sofern keine anderen Einkünfte vorlagen).
Achtung! Bitte teilen Sie uns bei der Erstellung der Steuererklärung mit, ob Sie Wertpapiere auf mehreren Depots veräußert haben, damit ein eventueller Verlustausgleich durchgeführt werden kann.
Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck
Stand: 17.11.2015
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