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Informationen zum Steuerrecht

Erstgutschrift auf dem Pensionskonto – bitte kontrollieren!

Seit Juni 2014 wurden von der Pensionsversicherungsanstalt die Berechnungen zur Erstgutschrift der Pensionsbeiträge auf dem Pensionskonto österreichweit ausgesendet. Daraus ist nunmehr für alle ab dem 01.01.1955 Geborenen ihre derzeitige Pensionshöhe ersichtlich. Erste Erfahrungen zeigen, dass bei der Berechnung teilweise Versicherungszeiten nicht bzw. im falschen Ausmaß berücksichtigt wurden. Lesen Sie mehr …

Das neue Pensionskonto?

Das neue Pensionskonto soll die Berechnung der Pension einfacher, klarer und vor allem transparenter gestalten. Künftig soll der aktuelle Ansparbetrag für die Pension mittels Kontogutschrift abgebildet werden. Im letzten Jahr wurde an die Österreicherinnen und Österreicher ein Fragebogen versandt, mit dem die bisherigen Pensionsversicherungszeiten erhoben wurden. Beginnend ab Juni letzten Jahres wurden die ersten Mitteilungen der PVA über die Höhe der „Kontoerstgutschrift“ per Post übermittelt. In dieser „Erstgutschrift“ sind die bisher erworbenen Versicherungsleistungen abgebildet und bilden die Grundlage für die zukünftige Pension. Mit jeder weiteren Beitragseinzahlung erhöht sich künftig der Kontostand.

Allerdings wurden die angegebenen Versicherungszeiten durch die Pensionsversicherungsanstalt teilweise falsch oder überhaupt nicht berücksichtigt, sodass die Höhe der Erstgutschrift falsch berechnet wurde. Kontrollieren Sie daher ihr Pensionskonto!

Pensionskontorechner – wie hoch wird meine Pension ausfallen, wenn ich noch mehrere Jahre arbeite?

Auf ihr Pensionskonto werden seit 2014 für jedes Jahr zusätzlich 1,78 % Ihrer Beitragsgrundlage in Form einer Teilgutschrift gutgebucht und erhöhen somit Ihren Kontostand. Beitragsgrundlagen gibt es für Erwerbstätige (Lohn, Gehalt), für Zeiten der Kindererziehung, den Bezug von Arbeitslosengeld usw.

Die Erstgutschrift und die Teilgutschriften werden zusammengezählt und bilden die Summe der Gutschriften. Unter der nachfolgenden Adresse können Sie unter der Angabe Ihres Geburtsdatums, ihres monatlichen Bruttogehaltes und der Höhe der Kontoerstgutschrift einfach ermitteln, wie hoch Ihre Pension zum Zeitpunkt des Erreichens des Regelpensionsalters ausfallen wird: www.pensionskontorechner.at

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

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