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Informationen zum Steuerrecht

05.07.2024: Energiekostenpauschale für 2023 bis 08.08.2024 beantragbar – Hinweise für die Beantragung!

Seit 20.06.2024 kann über das Unternehmensserviceportal: www.usp.gv.at die Energiekostenpauschale für das Jahr 2023 beantragt werden. Hinsichtlich der genauen Vorgangsweise: lesen Sie mehr…

Eckpunkte zur FFG-Energiekostenpauschale:

Wer kann gefördert werden:

  • bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich.
  • deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2023 zwischen EUR 10.000,- und EUR 400.000,- lag.
  • die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind.

Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise öffentliche Unternehmen und Unternehmen aus den Sektoren Energie, Erdöl- und Erdgasgewinnung, Land- und forstwirtschaftliche Urproduktion, Fischerei und Aquakultur sowie freie Berufe, politische Parteien und andere.

ACHTUNG:

Auf Basis der Förderungsrichtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen 2“ (in der Fassung vom 17.06.2024) können Anträge hinsichtlich Energiekostenpauschale nur bis spätestens 08.08.2024, 12:00 Uhr, via www.usp.gv.at gestellt werden!

Voraussetzungen – das brauchen Sie für Ihren Antrag:

  • Handysignatur oder ID Austria
  • Zugang zum Unternehmensserviceportal via usp.gv.at
  • Branchenzuordnung nach ÖNACE (im USP hinterlegt, wird automatisch ergänzt)
  • Jahresumsatz 2023 (ohne Nachweis darüber), wobei eine Einordnung zu nachfolgenden Umsatzbereichen genügt
    • EUR 000,00 bis EUR   35.000,00
    • EUR 000,01 bis EUR   99.999,99
    • EUR 100.000,00 bis EUR 199.999,99
    • EUR 200.000,00 bis EUR 299.999,99
    • EUR 300.000,00 bis EUR 400.000,00
  • Bankverbindung (IBAN genügt)

Sie brauchen keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen für die Antragstellung, das Ausfüllen der Selbsterklärung im Antragsformular genügt. Die Förderung sollte nach positiver Prüfung durch die FFG in kurzer Zeit auf Ihrem Bankkonto gutgebucht werden.

Vorgangsweise – Schritte zur Energiekostenpauschale im USP:

1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten beim Unternehmensserviceportal an:

    • usp.gv.at
    • Mein USP
    • Mit digitaler Signatur anmelden
    • Anmelden mit ID-Austria ODER Anmelden mit Handy-Signatur

 

2. Achten Sie darauf, dass Sie sich nach erfolgter USP-Anmeldung im Bereich „Mein USP“ befinden.

 

3 Klicken Sie im Bereich „Meine Services“ rechts auf „Alle Services >“!

Meine Services

4. Alsdann müssen Sie das Feld „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ anklicken!

Energieksotenpauschale

5. Im Anschluss müssen Sie einen Fragenkatalog beantworten.

 

6. Schließlich hat noch die Dateneingabe ausgefüllt zu werden:

Dateneingabe

7. Schlussendlich erfolgt die automatische Berechnung der Energiekostenpauschale.

 

8. Letzter Schritt: Vergessen Sie nicht die eingegebenen Daten bzw. Werte zu kontrollieren und den Antrag auf Energiekostenpauschale mittels Bestätigungs-Mausklick zu übermitteln!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.energiekostenpauschale.at/

https://www.energiekostenpauschale.at/#links

https://www.energiekostenpauschale.at/assets/pdf/Richtlinie_Energiekostenpauschale_2_Fassung_Juni_2024.pdf

https://www.usp.gv.at/

 

Stand: 05.07.2024

 

Dieser Newsletter und eventuell darin enthaltene Fragenbeantwortungen stellen keine steuerliche Beratung dar und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen! Ziel dieses Newsletters ist es nicht, die erörterten Themen vollständig darzustellen! Die Aussagen sind oft generalisierend und erfassen nicht sämtliche Ausnahmen und Feinheiten. Trotz Bemühen um sorgfältige Ausarbeitung dieses Newsletters kann nicht ausgeschlossen werden, dass uns Fehler, Ungenauigkeiten oder Irrtümer unterlaufen sind. Jede Haftung der Illmer und Partner SteuerberatungsGmbH für allfällige Fehler in diesem Newsletter und für daraus resultierende Schäden wird ausgeschlossen! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

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