Informationen zum Steuerrecht
15.09.2023: Energiekostenpauschale 2022 – Noch beantragbar bis 30.11.2023!
Die Einreichung der Förderung „Energiekostenpauschale 2022“ ist derzeit noch über das USP-Antragsformular möglich. Aber ACHTUNG: Die Antragstellung für das Energiekostenpauschale endet am 30.11.2023, 18:00 Uhr. Lesen Sie mehr …
ACHTUNG: Sollten Sie die Voraussetzungen für die Förderung „Energiekostenpauschale 2022“ erfüllen und noch keinen Antrag via www.usp.gv.at eingebracht haben, dann stellen Sie bitte Ihren Antrag auf das Energiekostenpauschale 2022 rechtzeitig und achten Sie besonders auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten! Eine Korrektur Ihrer Angaben oder eine erneute Antragstellung kann nach dem 30. November 2023 nicht mehr durchgeführt werden!
Zusammengefasst – das brauchen Sie für Ihren Antrag
- Handysignatur oder ID Austria
- Zugang zum Unternehmensserviceportal
- Branchenzuordnung nach ÖNACE (Im USP – Unternehmensserviceportal ersichtlich!)
- Jahresumsatz 2022 (ohne Nachweis darüber)
Sie brauchen keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen für die Antragstellung, das Ausfüllen der Selbsterklärung im Antragsformular via www.usp.gv.at genügt. Die Förderung wird (nach positiver Prüfung) auf die von Ihnen bekanntgegebene Bankverbindung überwiesen.
Detailinformationen und Voraussetzungen
Hinsichtlich Detailinformationen zum Energiekostenpauschale und hinsichtlich der zu erfüllenden Voraussetzungen für das Energiekostenpauschale möchten wir Sie auf unseren Sondernewsletter vom 08.08.2023 hinweisen:
Erfahren Sie mehr im Video
Weiters erlauben wir uns, Sie auf das Video zur Energiekostenpauschale hinzuweisen:
https://www.youtube.com/watch?v=gr80r3Pxm-c
Quelle bzw. weiterführende Infos finden Sie unter:
https://www.energiekostenpauschale.at/
https://www.energiekostenpauschale.at/#links
https://www.energiekostenpauschale.at/assets/pdf/Energiekosten-Infoblatt.pdf
https://www.youtube.com/watch?v=gr80r3Pxm-c
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 15.09.2023
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