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Informationen zum Steuerrecht

08.08.2023: SONDERNEWSLETTER: FFG-Energiekostenpauschale seit heute beantragbar!

Seit heute (08.08.2023) kann über das Unternehmensserviceportal: www.usp.gv.at die Energiekostenpauschale bei der FFG (Österreichische ForschungsFörderungsGesellschaft) beantragt werden. Hinsichtlich der genauen Vorgangsweise: lesen Sie mehr…

Eckpunkte zur FFG-Energiekostenpauschale:

Wer kann gefördert werden:

  • bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich.
  • deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 zwischen EUR 10.000,- und EUR 400.000,- lag.
  • die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind.

Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise öffentliche Unternehmen und Unternehmen aus den Sektoren Energie, Erdöl- und Erdgasgewinnung, Land- und forstwirtschaftliche Urproduktion, Fischerei und Aquakultur sowie freie Berufe, politische Parteien und andere.

ACHTUNG:

Auf Basis der Förderungsrichtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ (in der Fassung vom 31.07.2023) können Förderungszusagen nur bis spätestens 30.11.2023 gewährt werden; Auszahlungen der Energiekostenpauschale müssen bis spätestens 31.12.2023 erfolgen!

Voraussetzungen – das brauchen Sie für Ihren Antrag:

  • Handysignatur oder ID Austria
  • Zugang zum Unternehmensserviceportal via usp.gv.at
  • Branchenzuordnung nach ÖNACE (im USP hinterlegt, wird automatisch ergänzt)
  • Jahresumsatz 2022 (ohne Nachweis darüber), wobei eine Einordnung zu nachfolgenden Umsatzbereichen genügt
    • EUR   10.000 bis EUR   34.999
    • EUR   35.000 bis EUR   99.999
    • EUR 100.000 bis EUR 199.999
    • EUR 200.000 bis EUR 299.999
    • EUR 300.000 bis EUR 399.999
  • Bankverbindung (IBAN genügt)

Sie brauchen keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen für die Antragstellung, das Ausfüllen der Selbsterklärung im Antragsformular genügt. Die Förderung sollte nach positiver Prüfung durch die FFG in kurzer Zeit auf Ihrem Bankkonto gutgebucht werden.

Vorgangsweise – Schritte zur Energiekostenpauschale im USP:

1) Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten beim Unternehmensserviceportal an:

  • usp.gv.at
  • Mein USP
  • Mit digitaler Signatur anmelden
  • Anmelden mit ID-Austria ODER Anmelden mit Handy-Signatur

2) Achten Sie darauf, dass Sie sich nach erfolgter USP-Anmeldung im Bereich „Mein USP“ befinden.

3) Es erscheint ein blauer Balken mit der Inschrift: „Die Beantragung der Energiekostenpauschale ist ab sofort möglich!“ Unterhalb dieses Balkens müssen Sie im Bereich „Meine Services“ rechts auf „Alle Services“ klicken!

Meine Services

4) Alsdann müssen Sie das Feld „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ anklicken!

4.

5) Im Anschluss müssen Sie einen Fragenkatalog beantworten.

6) Schließlich hat noch die Dateneingabe ausgefüllt zu werden:

6.

7) Schlussendlich erfolgt die automatische Berechnung der Energiekostenpauschale.

8) Letzter Schritt: Vergessen Sie nicht die eingegebenen Daten bzw. Werte zu kontrollieren und den Antrag auf Energiekostenpauschale mittels Bestätigungs-Mausklick zu übermitteln.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.energiekostenpauschale.at/

https://www.energiekostenpauschale.at/#links

https://www.energiekostenpauschale.at/assets/pdf/Energiekosten-Infoblatt.pdf

_https://www.energiekostenpauschale.at/assets/pdf/Richtlinie_Energiekostenpauschale_Fassung_Juli_2023_v1.0.pdf

https://www.usp.gv.at/

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 08.08.2023

 

Artikel der Ausgabe Sommer 2023

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