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Informationen zum Steuerrecht

08.07.2022: Informationen zu einer Erkrankung im Auslandurlaub

Urlaubszeit – die schönste Zeit des Jahres. Was aber, wenn man unterwegs im Auslandsurlaub krank wird? Wir haben ausgewählte Infos für Sie zusammengefasst. Lesen Sie mehr…

Europäische Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet sich auf der Rückseite der e-card. Mit der EKVK sind Versicherte bzw. anspruchsberechtigte Angehörige auch während eines Urlaubes im Ausland krankenversichert. Im Krankheitsfall ermöglicht sie die Inanspruchnahme medizinisch notwendiger Leistungen (ärztliche Hilfe, Anstaltspflege). Sie gilt in allen EU-/EWR-Staaten sowie in Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich.

Sollten Versicherte bzw. anspruchsberechtigte Angehörige über keine gültige EKVK verfügen oder diese verloren haben, kann vom zuständigen österreichischen Krankenversicherungsträger eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Diese gilt als provisorischer Ersatz für die EKVK.

Hinweis: Bei einer ungültigen EKVK sind die Datenfelder mit Sternen befüllt.

Die EKVK bzw. die Ersatzbescheinigung muss vor Behandlungsantritt vorgelegt werden. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragskrankenanstalten sind grundsätzlich verpflichtet, die EKVK bzw. die Ersatzbescheinigung zu akzeptieren.

In Bosnien und Herzegowina, Montenegro sowie Serbien ist die EKVK bzw. die Ersatzbescheinigung beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorzulegen. Dieser stellt einen ortsüblichen Behandlungsschein aus.

Hinweis: Begibt sich eine anspruchsberechtigte Person nur für eine ärztliche Behandlung ins Ausland, ist vorher die Zustimmung des zuständigen Krankenversicherungsträgers einzuholen. Wird nachträglich festgestellt, dass kein Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung bestanden hat, sind die zu Unrecht in Anspruch genommenen Leistungen dem zuständigen Krankenversicherungsträger zurückzuzahlen.

Urlaub in der Türkei

In der Türkei ist der Urlaubskrankenschein (Auslandsbetreuungsschein) des zuständigen Krankenversicherungsträgers zu verwenden. Dieser ist von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber auszustellen und mit den Daten der versicherten Person bzw. der Angehörigen, dem Zeitraum der Bescheinigung sowie Datum, Firmenstempel und Unterschrift zu versehen.

Urlaub in anderen Ländern

In allen anderen Staaten (Ägypten, Tunesien etc.) müssen die Kosten für eine ärztliche Behandlung und Medikamente vorab selbst bezahlt werden. Nach der Rückkehr nach Österreich können alsdann die entstandenen Kosten beim zuständigen Sozialversicherungsträger zur Kostenrückerstattung beantragt werden.

Daher sollte eine möglichst detaillierte Rechnung über Art, Umfang, Dauer und Datum der Behandlung vorliegen, um die Kostenrückerstattung zu erleichtern.

Tipp

Der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung kann vor hohen Kosten durch Selbstbehalte schützen. Auch Krankenrücktransporte aus dem Ausland können finanziell ins Gewicht fallen. Diesbezüglich empfehlen wir Ihnen das Gespräch mit Ihrem Versicherungsmakler zu suchen!

 

Quelle bzw. weiterführende Infos finden Sie unter:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.886595&portal=oegkdgportal

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.821017&portal=oegkdgportal

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 08.07.2022

Artikel der Ausgabe Sommer 2022

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