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10.07.2020: Coronavirus-Epidemie – Urlaub im Ausland: Welches Risiko gehen Dienstnehmer heuer ein?

Die Grenzen sind wieder geöffnet. Steckt sich ein Dienstnehmer im Ausland mit dem Coronavirus an, kann das als Konsequenz zu Gehaltseinbußen führen. Lesen Sie mehr…

 

Reisemöglichkeiten in Europa

Seit kurzem ist Reisen ins Ausland wieder möglich. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) hat jedoch alle Länder dieser Welt zumindest auf Stufe 4 „hohes Sicherheitsrisiko“ oder sogar Stufe 5 „partielle Reisewarnung/Region“ bzw. Stufe 6 „Reisewarnung/Land“ gesetzt. Derzeit kann man in 30 europäische Länder reisen, ohne Einschränkung bei der Wiedereinreise; diese haben die Sicherheitsstufe 4. Die Wiedereinreise aus Ländern mit Sicherheitsstufe 5 und 6 wie z.B. Schweden, Großbritannien, Portugal, Bulgarien, Rumänien,… und der Region Lombardei in Italien sowie dem Landkreis Gütersloh in Deutschland ist nur mit Beschränkungen möglich.

Das BMEIA rät daher weiter von allen nicht notwendigen Reisen ab. Das hat dazu geführt, dass Arbeitsrechtler vor Urlaubsreisen ins Ausland gewarnt haben.

Konsequenzen einer Ansteckung mit dem Coronavirus

Steckt sich ein Dienstnehmer nun aufgrund einer Urlaubsreise im Ausland mit dem Virus an oder muss in Quarantäne, weil sich die Reisewarnungen wieder geändert haben, so könnte dies als „selbstverschuldet“ ausgelegt werden. Arbeitgeber hätten keine Entgeltfortzahlungsverpflichtung an den Dienstnehmer während der Zeit der Quarantäne, da der Dienstnehmer „grob fahrlässig“ gehandelt hat.

Mittlerweile wurde nun vom Arbeitsministerium in einem Handbuch klargestellt, dass Reisen in Urlaubsländer mit Stufe 1-4 in der Regel zu keinen Gehaltseinbußen führen können, solange der Dienstnehmer nicht grob fahrlässig handelt – also die landesüblichen Corona-Maßnahmen befolgt. Für Länder mit höheren Reisewarnstufen kann diese Entwarnung nicht gegeben werden.

Halten Sie daher auch im Urlaub Abstand und behalten Sie auch die aktuellen Reisewarnungen im Blick!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/

https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Handbuch-COVID-19_Urlaub-und-Entgeltfortzahlung.html

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 10.07.2020

Artikel der Ausgabe Sommer 2020

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