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10.07.2020: Coronavirus-Epidemie – Klarstellungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu bestehenden Lastschriftseinzügen

Aufgrund mehrfacher Anfragen zum Thema „Lastschriftseinzüge“ hat die ÖGK im Rahmen ihres „Fragen-Antworten-Katalog“ zum Thema „Coronavirus-Epidemie – beitragsrechtliche Auswirkungen“ folgende Klarstellungen getroffen. Lesen Sie mehr…

 

Führt die ÖGK in Zeiten der Coronavirus-Epidemie weiter Lastschriftseinzüge durch?

Ja. Bestehende Lastschrifteinzüge werden weiter durchgeführt.

ABER ACHTUNG: Bei Stundung der Beiträge und Ratenvereinbarungen werden bestehende Lastschrifteinzüge beendet!

 

Ein Unternehmen hat einen Lastschrifteinzug. Die ÖGK hat die Beiträge für Mai 2020 eingezogen. Aufgrund Einspruch durch das Unternehmen hat die Bank die Beiträge rückgebucht. Wer trägt die Kosten?

Die Kosten trägt die ÖGK.

 

Ein Unternehmen braucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bekommt das Unternehmen die Bescheinigung, auch wenn das Unternehmen wegen der Coronavirus-Epidemie Beitragsschulden hat?

Ja. Wenn die Beiträge für Februar, März und April 2020 gestundet sind, bekommt das Unternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Stand Beitragszeitraum Jänner 2020. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält einen entsprechenden Zusatz. Das gilt auch, wenn die Beiträge für Mai, Juni und Juli 2020 gestundet sind.

 

Wie geht die ÖGK mit Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen um?

In den Monaten März, April und Mai 2020 hat die ÖGK generell keine Betreibungsmaßnahmen gesetzt und auch keine Insolvenzanträge gestellt. Mit einer Stundungsverordnung des Sozialministers wurde der Zeitraum, in dem keine fälligen Beiträge betrieben werden, bis zum 31.08.2020 verlängert. Beiträge, die wegen der Coronavirus-Epidemie gestundet sind, werden nicht betrieben. Es werden darüber auch keine Exekutionsanträge gestellt. Sie bleiben bei der Beurteilung der Insolvenzvoraussetzungen außer Betracht.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.734649&version=1586152402

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 10.07.2020

Artikel der Ausgabe Sommer 2020

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