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Informationen zum Steuerrecht

13.10.2023: Abschaffung der kalten Progression gleicht 2024 Inflation aus

Die Anpassungen der Steuerstufen an die Inflation geht in die zweite Runde. 2024 werden wieder die Steuerstufen und wichtige Steuergrenzen angehoben, wodurch sich die Steuerlast reduziert. Lesen Sie mehr…

Abschaffung kalte Progression

Unter „kalter Progression“ versteht man die automatische Steuererhöhung, die eintritt, wenn Löhne und Gehälter an die Inflationsrate angepasst werden, die Steuerstufen jedoch nicht. Damit es real nicht zu einer Steuererhöhung kommt, wurden 2023 zum ersten Mal die Tarifstufen und einige andere Steuerwerte an die Inflation angepasst.

Die Anpassung betrug letztes Jahr nur 5,2 %, da hier noch statistisch niedrige Inflationsraten von Zeiten vor dem Ukrainekrieg hineinspielten. Für 2024 wirkt sich nun die Anpassung wesentlich höher aus: Insgesamt werden fast 10 % Inflation abgegolten, wobei zwei Drittel (6,6 %) in alle Tarifstufen und das verbleibende Drittel in von der Regierung ausgewählte Maßnahmen fließen.

Ab 1.1.2024 gilt somit Folgendes

Im Bereich der Steuerstufen:

Steuerstufen

Im Bereich der Absetzbeträge:

Absetzbeträge

Im Bereich der sonstigen Steuerwerte:

sonstige Steuerwerte

Weitere Maßnahmen

Homeoffice:

Die ursprünglich befristete Homeoffice-Pauschale und die Absetzbarkeit für ergonomische Büromöbel werden unbefristet verlängert.

Zuschuss für Kinderbetreuung:

Hier kann der Arbeitgeber ab 2024 bis zu EUR 2.000,- steuerfrei zuschießen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Bisher lag die Grenze bei EUR 1.000,- für Kinder bis 10 Jahre. Außerdem ist ein Kostenersatz nun erlaubt und es muss nicht der Arbeitgeber direkt an den Kindergarten, Hort etc. überweisen.

Betriebskindergärten:

Diese dürfen nun auch betriebsfremde Kinder betreuen ohne die Steuerfreiheit für die betriebszugehörigen Eltern zu verlieren.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/steuertarif-steuerabsetzbetraege.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 13.10.2023

 

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