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Informationen zum Steuerrecht

18.11.2022: Lohnverrechnung – Dienstgeberbeitrag (DB): Senkung ab 2023

Im Rahmen der Teuerungs-Entlastungspakete wurde eine Reduktion des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) von 3,9 % auf 3,7 % für die Jahre ab 2025 beschlossen. Dank einer Übergangsbestimmung kann diese Reduktion bereits ab 2023 angewendet werden. Lesen Sie mehr…

Wenn die Reduktion des DB ausdrücklich in einer lohngestaltenden Vorschrift festgelegt wird, kann aufgrund der Übergangsbestimmung diese Reduktion bereits ab 2023 angewandt werden.

Zu der lohngestaltenden Vorschrift zählen grundsätzlich Kollektivvertrag, kollektivvertraglich ermächtigte Betriebsvereinbarungen oder innerbetriebliche Vereinbarungen.

Laut den FAQs vom Bundesministerium für Finanzen soll für die DB-Reduktion aber auch ein betriebsinterner Aktenvermerk (der den Mitarbeitern nicht einmal bekannt sein muss) ausreichen, womit die DB-Reduktion auch allen Unternehmen ermöglicht wird, die z.B. unter keinen Kollektivvertrag fallen und keine unternehmensinternen Vereinbarungen haben.

ACHTUNG

Um Unsicherheiten im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Kollektivvertragsverhandlungen zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich allen Unternehmen zusätzlich auch einen solchen vom BMF empfohlenen Aktenvermerk anzulegen.

Wichtig ist, dass der Aktenvermerk rechtzeitig (vor erstmaliger Reduktion) erstellt und unterschrieben wird und entsprechend aufbewahrt wird.

HINWEIS

Sofern Sie Ihre Lohnverrechnung durch uns durchführen lassen, wird sich Ihr Ansprechpartner diesbezüglich mit einer Vorlage zeitnah bei Ihnen melden. Ansonsten stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Formulierung zur Verfügung.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmaw.gv.at/covid-19/Senkung-der-Lohnnebenkosten.html

https://www.bmaw.gv.at/dam/jcr:2018a0a0-ca4b-4229-acf0-e5f70cbc8085/FAQ_Lohnnebenkostensenkung%20(03.11.22)_akt.pdf

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 18.11.2022

Artikel der Ausgabe Herbst 2022

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