Illmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Social Media

Informationen zum Steuerrecht

18.11.2022: Kundengeschenke oder Spenden

Spenden statt schenken wird auch bei Unternehmen immer beliebter. Doch egal wofür Sie sich entscheiden – im folgenden Artikel finden Sie grundlegende Informationen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen. Lesen Sie mehr…

Spenden

Spenden aus dem Betriebsvermögen sind in Höhe von bis zu 10 % des laufenden Gewinns vor Gewinnfreibetrag absetzbar. Die klassischen Spendenorganisationen stehen auf der Spendenliste des Finanzministeriums.

Unternehmen können auch Sachspenden absetzen (Ausnahme: Spenden an Spendensammelvereine). Spenden aufgrund von Katastrophen (und dazu gehört auch der Ukrainekrieg) sind unbegrenzt absetzbar – ebenso werbewirksames Sponsoring von Kultur und Sport, solange es hinsichtlich der Werbeleistung angemessen ist.

Kundengeschenke

Geschenke aus Gründen der Werbung kann man absetzen. Wichtig ist, dass die Geschenke mit Ihrem Firmenlogo oder Ihrer Firmenaufschrift versehen sind. Die beliebtesten Klassiker: Kugelschreiber, Kalender, Feuerzeuge, Wein, Schokolade. Bis EUR 40,- netto pro Jahr und Empfänger muss man auch keine Umsatzsteuer bezahlen.

Leider werden Ausgaben für Geschenke zu Repräsentationszwecken – also zur Pflege von Geschäftskontakten – nicht anerkannt.

TIPP: Halten Sie zu Beweiszwecken z.B. mit Foto fest, dass Ihr Logo oder die Firmenaufschrift auf dem Geschenk zu sehen ist. Das unterstreicht die Werbewirksamkeit.

Empfängernennung

Echte Weihnachtsgeschenke über einer Bagatellgrenze von rund EUR 40,- können Sie somit weder als Betriebsausgabe absetzen noch die Vorsteuer abziehen. Besonders heikel wird die Sache für Körperschaften (z.B. GmbHs, Vereine), wenn trotz Aufforderung der Finanz nicht offengelegt wird, wer die Empfänger der Geschenke sind.

Auch dann, wenn der Aufwand nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht wird, kann ein Steuerzuschlag von 25 % verhängt werden; damit erreicht die Finanz eine Besteuerung von 50 %.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spenden/absetzbarkeit-spenden.html

https://www.usp.gv.at/umwelt-verkehr/katastrophenfaelle/hilfsmoeglichkeiten-fuer-unternehmen.html

https://service.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 18.11.2022

Artikel der Ausgabe Herbst 2022

Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369