Illmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Social Media

Informationen zum Steuerrecht

18.11.2022: AWS-Energiekostenzuschuss – vorzubereitende Unterlagen/Nachweise für Förderungsabrechnung

Seit 07.11.2022 bis zum 28.11.2022 können sich Unternehmen zum AWS-Energiekostenzuschuss voranmelden. Nach der Voranmeldung wird dann seitens der AWS den angemeldeten Unternehmen ein bestimmter Zeitraum zur Antragstellung zugewiesen; die Antragstellung ist nur in diesem Zeitraum möglich. Um die förderbaren Kosten ermitteln zu können, sind folgende Unterlagen bzw. Nachweise vorzubereiten. Lesen Sie mehr…

HINWEIS:

Nachdem es für die Bearbeitung lediglich ein Zeitfenster von einer Woche geben wird und derzeit noch keine Richtlinie vorliegt, ist die zeitgerechte und vollständige Bereitstellung der Unterlagen an Ihren Steuerberater enorm wichtig, damit die Fristen auch eingehalten werden können. Die nachfolgenden vorzubereitenden Unterlagen sind als Excel bereitzustellen. An dieser Stelle sei auch auf das in Aussicht gestellte Pauschalmodell hingewiesen, welches für jene Unternehmen gelten soll, bei denen die Energiekosten im Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022 den Betrag von EUR 6.666,- nicht übersteigen.

Vorzubereitende Unterlagen für:

1.) Unternehmen mit bis zu EUR 700.000,- Jahresumsatz

Im förderfähigen Zeitraum (maximaler Förderungszeitraum: 01.02.2022 bis 30.09.2022) muss der Energieverbrauch ermittelt werden, beispielsweise durch ein intelligentes Messgerät (SmartMeter, Lastprofilzähler) oder Jahresabrechnung des Energieversorgers.

Weiters muss im förderfähigen Zeitraum die Preissteigerung ermittelt werden, beispielsweise durch vorherige Abrechnungen des Energieanbieters sowie weiteren Schreiben, z.B. Ankündigungen zur Preiserhöhung.

Der Antrag auf AWS-Energiekostenzuschuss muss im zugewiesenen Zeitraum bei der AWS via AWS-Fördermanager eingebracht werden – dabei muss alsdann letztlich der Energieverbrauch (im förderfähigen Zeitraum) und die Preissteigerung (im förderfähigen Zeitraum) bekannt gegeben werden. Deswegen müssen vorab (siehe obenstehend!) der Energieverbrauch als auch die Preissteigerung festgestellt werden!

Was ist nunmehr durch Unternehmen mit bis zu EUR 700.000,- Jahresumsatz vorzubereiten?

  • Strom-Jahresabrechnung 2021 (Abrechnungszeitraum muss zwischen 31.01.2021 und 31.01.2022 enden!)
  • Erdgas-Jahresabrechnung 2021 (Abrechnungszeitraum muss zwischen 31.01.2021 und 31.01.2022 enden!)
  • wenn intelligentes Messgerät (SmartMeter, Lastprofilzähler) vorhanden, dann Stromverbrauch bzw. Erdgasverbrauch für den gesamten Zeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2021 sowie Netto-Rechnungsbetrag für den verbrauchten Strom bzw. Erdgas (exkl. Steuern, Abgaben, Netzentgelte, etc.) für den gesamten Zeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2021
  • Arbeitspreis pro kWh Strom in EUR (exkl. Steuern, Abgaben, Netzentgelte, etc.) für den förderfähigen Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022
  • Arbeitspreis pro kWh Erdgas in EUR (exkl. Steuern, Abgaben, Netzentgelte, etc.) für den förderfähigen Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022
  • wenn intelligentes Messgerät (SmarMeter, Lastprofilzähler) vorhanden, dann den Stromverbrauch in kWh bzw. Erdgasverbrauch in kWh für den förderfähigen Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022
  • Benzinverbrauch bzw. Dieselverbrauch für den förderfähigen Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022
  • Benzinkosten bzw. Dieselkosten (INKL. MÖSt. und USt. somit „BRUTTO“) für den förderfähigen Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022, um alsdann mittels Division durch den Benzinverbrauch bzw. Dieselverbrauch im förderfähigen Zeitraum auf den durchschnittlichen Literpreis (brutto) zu kommen
  • diverse Schreiben bzw. Nachweise hinsichtlich Ankündigungen zur Preiserhöhung (sowohl Strom als auch Erdgas)

2.) Was ist nunmehr durch Unternehmen mit mehr als EUR 700.000,- Jahresumsatz vorzubereiten?

  • Unternehmen mit mehr als EUR 700.000,- Jahresumsatz können keinen Antrag auf AWS-Energiekostenzuschuss hinsichtlich Benzinkosten bzw. Dieselkosten stellen. Somit braucht diesbezüglich kein Treibstoffverbrauch oder durchschnittlicher Literpreis festgestellt zu werden.
  • Alle anderen Unterlagen/Nachweise müssen ganz genau gleich wie bei Unternehmen mit bis zu EUR 700.000,- festgestellt bzw. bereitgestellt werden! (siehe obenstehend!)
  • Zusätzlich zu den obenstehend angeführten Unterlagen/Nachweise für Unternehmen mit weniger als EUR 700.000,- müssen Unternehmen mit mehr als EUR 700.000,- Jahresumsatz noch ergänzend folgende Unterlagen/Nachweise erheben und bereitstellen, um die Energieintensität feststellen zu können:
    • Alle Energiekosten, wie Strom, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Koks, Pellets, Hackschnitzel, Heizöl, etc.

 

ACHTUNG

Registrieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Stromanbieter bzw. Erdgaslieferanten am jeweiligen Kundenportal, um die erforderlichen Nachweise für den AWS-Energiekostenzuschuss bereitstellen zu können.

Da der Antrag auf AWS-Energiekostenzuschuss im zugewiesenen Zeitraum bei der AWS via AWS-Fördermanager eingebracht werden muss, empfiehlt es sich, schon vorab alle Unterlagen/Nachweise bereitzustellen, um alsdann im zugewiesenen Zeitraum den Antrag auf AWS-Energiekostenzuschuss rechtzeitig stellen zu können. Wird der Antrag auf AWS-Energiekostenzuschuss via AWS-Fördermanager nicht im zugewiesenen Zeitraum eingebracht, wird der Antrag von der AWS abgewiesen!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ/EKZ_Info-Paket.pdf

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 18.11.2022

Artikel der Ausgabe Herbst 2022

Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369