Informationen zum Steuerrecht
16.12.2022: Sport: Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) auf monatlich 720,- Euro ab 01.01.2023
Das Bundesministerium für Finanzen informiert auf der Homepage über die gesetzliche Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) auf monatlich EUR 720,- ab 1. Jänner 2023. Lesen Sie mehr…
Informationen vom BMF
Um die ehrenamtliche Tätigkeit zu fördern und dem Umstand der hohen Inflation Rechnung zu tragen, wird die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung von EUR 540,- um ein Drittel auf EUR 720,- ab 1. Jänner 2023 erhöht. Der Betrag von derzeit maximal EUR 60,- pro Einsatztag wird auf maximal EUR 120,- pro Einsatztag verdoppelt.
Die PRAE dient als Hilfestellung im gemeinnützigen Vereinssport zur Abdeckung von Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise zur Spiel- oder Trainingsstätte sowie zu Auswärtseinsätzen.
Die entsprechenden Tages- und Monatssätze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Tätigkeit im gemeinnützigen Sportverein nebenberuflich ausgeübt wird. Die maximale Anzahl von Einsatztagen pro Monat kann dabei frei gewählt werden.
Werden an den einzelnen Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer nur steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen geleistet, hat der begünstigte Rechtsträger (z.B. Verein) sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen für jeden einzelnen Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer in das dafür vorgesehene amtliche Formular einzutragen und dem Finanzamt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres (d.h. erstmals im Jahr 2024) zu übermitteln.
Eine entsprechende Beschlussfassung erfolgte am 13.12.2022 im Nationalrat. Noch vor Weihnachten soll die Regelung im Bundesrat beschlossen werden. Details zu dieser steuerlichen Begünstigung sowie die Regelungen der Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten für Vereine werden im Jänner 2023 auf der Website des BMF veröffentlicht.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2022/dezember/prae.html
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 16.12.2022
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