Informationen zum Steuerrecht
09.12.2022: Automatische Erhöhung von Sozialleistungen
Die „kalte Progression“ wurde nunmehr bei vielen Sozialleistungen abgeschafft. Ab 1. Jänner 2023 werden daher folgende Leistungen an die Inflation angepasst. Lesen Sie mehr…
Inflationsanpassung folgender Sozialleistungen jährlich mit 1. Jänner
- Familienbeihilfe: Zusätzlich wird der Schulstartbonus ab 2023 im August statt im September ausbezahlt.
- Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag
- Kinderbetreuungsgeld: Gilt für nicht einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld; weiters steigt die pauschale Zuverdienstgrenze von EUR 16.200,- auf EUR 18.000,-.
- Familienzeitbonus: Außerdem wird der Familienzeitbonus nicht mehr auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug angerechnet.
- Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld
- Krankengeld: bestimmen zukünftig die Krankenkassen
- Umschulungsgeld
- Studienbeihilfe und Studienabschluss-Stipendium (Die Studienbeihilfe wird jeweils am 1. September und nicht am 1. Jänner valorisiert.)
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_174/BGBLA_2022_I_174.pdfsig
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 09.12.2022
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