Informationen zum Steuerrecht
06.11.2022: SONDERNEWSLETTER: AWS-Energiekostenzuschuss – Änderung Voranmelde- und Antragsfristen sowie Pauschalmodell neu!
06.11.2022: SONDERNEWSLETTER: AWS-Energiekostenzuschuss – Änderung Voranmelde- und Antragsfristen sowie Pauschalmodell neu!
Über das Wochenende wurden von der AWS neue Informationen zum AWS-Energiekostenzuschuss veröffentlicht: Die Fristen für die Voranmeldung und für die Antragstellung wurden geändert und sind nunmehr in abgeänderten Zeiträumen möglich. Hinsichtlich dem Pauschalmodell (laut AWS keine Voranmeldung notwendig) und weiterer Informationen beachten Sie bitte dringend das beiliegende überarbeitete PDF und lesen Sie mehr…
Voranmeldung verlängert:
vom 07.11.2022 bis 28.11.2022
Antragstellung NEU:
vom 29.11.2022 bis 15.02.2023; die Antragszeiträume sollen frühestens am 29. November 2022 starten und enden spätestens am 15. Februar 2023. Trotz dieser Fristverlängerung gilt aber nach wie vor das Prinzip: „First come – First served“!
Pauschalförderungsmodel NEU:
Weiters hat die AWS über das Wochenende informiert, dass in Ergänzung zum Energiekostenzuschuss ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung ist:
Dieses ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von EUR 2.000,- Zuschussbetrag gemäß AWS-Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss zu beantragen. Erste diesbezügliche Informationen dazu können Sie dem beiliegenden überarbeiteten PDF-AWS-Infoblatt entnehmen.
ACHTUNG – laut AWS handelt es sich beim Pauschalmodell um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum AWS-Energiekostenzuschuss soll daher für die betroffenen Unternehmen NICHT erforderlich sein. Informationen zu dieser ergänzenden Maßnahme werden nach Ausarbeitung von der AWS online auf der AWS-Homepage zur Verfügung gestellt!
Sobald wir weitere Details erhalten bzw. die Richtlinie zum AWS-Energiekostenzuschuss endlich veröffentlicht wird, informieren wir Sie in gewohnter Weise zeitnah!
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
https://foerdermanager.aws.at/#/
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 06.11.2022, 17:00 Uhr
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