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04.11.2022: SONDERNEWSLETTER: AWS-Energiekostenzuschuss – dringender Handlungsbedarf am Montag, 07.11.2022!

Nach wie vor wird gespannt auf die Genehmigung und Veröffentlichung der Förderungsrichtlinien zum Energiekostenzuschuss gewartet. Nach dem Ministerrat vom 02.11.2022 wurde dazu angekündigt, dass die erforderliche Genehmigung der EU „in den nächsten Tagen“ vorliegen soll. Dennoch geht es mit Montag, 07.11.2022, bereits in die heiße Umsetzungsphase! Beachten Sie diesbezüglich dringend das beiliegende PDF und lesen Sie mehr…

Grundlegende Informationen

Obwohl die Richtlinie zum angekündigten Energiekostenzuschuss noch immer nicht final vorliegt und obwohl die Freigabe der EU-Kommission noch immer aussteht, wurde seitens der AWS bekannt gemacht, dass sich Unternehmer zwischen Montag, 07.11.2022, und Montag, 21.11.2022, auf der Homepage der AWS für den Energiekostenzuschuss voranmelden müssen.

Den bereits veröffentlichten AWS-Informationen kann entnommen werden, dass der Energiekostenzuschuss die Preisexplosion bei den Energiekosten abfedern soll und aus 4 Stufen mit unterschiedlichen Fördervoraussetzungen besteht.

Nach derzeitigem Entwurf erhalten Klein- und Kleinstunternehmen (welche die Zuschussuntergrenze nicht erreichen) eine Pauschalförderung, Unternehmen mit mehr als EUR 700.000,- Umsatz erhalten nur dann eine Förderung, wenn es sich um energieintensive Unternehmen handelt, was für Stufe 1 Energiekosten in Höhe von 3 % des Umsatzes voraussetzt, während es in den weiteren Stufen andere/zusätzliche Kriterien gibt. Diesbezügliche Details dazu können Sie dem beiliegenden PDF-AWS-Infoblatt entnehmen.

ACHTUNG

Aufgrund des von der AWS angekündigten „First come – First served“-Prinzips empfehlen wir dringend, die Voranmeldung sofort am 07.11.2022 unmittelbar nach Öffnung des AWS-Fördermanagers (Uhrzeit derzeit noch unklar, 00:00 Uhr?) durchzuführen!

Hinweis

Diese kurzfristige Frist sowie das „First come – First served“-Prinzip werden aus verständlichen Gründen kritisiert. Eventuell erfolgt am Wochenende noch eine Änderung oder Verschiebung durch die AWS. Nach dem aktuellen Wissenstand müssen wir aber dringend die obige Vorgangsweise empfehlen!

Vorgangsweise

Nach erfolgter AWS-Voranmeldung wird man einen Link für die tatsächliche Förderungsanmeldung bekommen, bei der dann diverse Daten abhängig von Förderart und Unternehmensgröße übermittelt werden müssen.

WICHTIG: Auch hier soll es eine enge Frist (1 Woche?) geben, das Versäumen führt zum Verlust der Förderung! Wir bitten – sobald Sie diesen Link erhalten haben – daher um umgehende Kontaktaufnahme, damit dann die notwendigen Daten rechtzeitig vorbereitet/bekannt gegeben werden können.

Was ist nunmehr dringend durch Sie zu tun?

1) Sollten Sie für Ihr Unternehmen noch keinen persönlichen Zugang beim AWS-Fördermanager haben, legen Sie einen solchen am besten noch heute oder am Wochenende an. Der Link hierfür lautet: https://foerdermanager.aws.at/#/

 

2) Ab Montag, 07.11.2022, können Sie dann die Voranmeldung für den AWS-Energiekostenzuschuss übermitteln. Hier werden (nach Informationen von der AWS) noch keine umfangreichen Daten erforderlich sein, sondern nur die Unternehmensdaten und die vertretungsbefugten Personen. WICHTIG: Es handelt sich um ein „First come – First served“-Prinzip. Sobald die Fördermittel ausgeschöpft sind, soll es zumindest nach Ankündigung der Regierung bzw. der AWS keine Erhöhung der Fördermittel mehr geben. Eine schnellstmögliche Voranmeldung wird daher dringend empfohlen. Leider ist aktuell noch nicht bekannt, wann genau am Montag, 07.11.2022, das Registrierungsfenster startet. Aufgrund der noch unklaren Förderbedingungen empfehlen wir, die Voranmeldung jedenfalls einmal vorsorglich einzubringen. Sollte sich im Nachgang herausstellen, dass die Förderbedingungen nicht erfüllt werden können, braucht die tatsächliche Antragsstellung nicht mehr gemacht werden. Der Zeitaufwand für die Voranmeldung sollte minimal sein, da nur allgemeine Unternehmensdaten angegeben werden müssen.

 

3) Nach erfolgter Voranmeldung weist Ihnen die AWS dann einen Zeitraum per email (Link) zu; in diesem Zeitraum müssen Sie dann den endgültigen Antrag auf AWS-Energiekostenzuschuss stellen! In diesem endgültigen Antrag müssen dann auch alle weiteren Details und Berechnungsgrundlagen angegeben bzw. eventuelle Steuerberater-Bestätigungen beigelegt werden.

Zur INFO: der zugewiesene Zeitraum ist auch im AWS Fördermanager ersichtlich!

WICHTIG: Außerhalb dieses AWS-Zeitraumes ist KEINE Antragstellung möglich!

ACHTUNG: Wird im zugewiesenen Zeitraum der endgültige Antrag auf AWS Energiekostenzuschuss nicht gestellt, wird der Antrag von der AWS zurückgewiesen!

 

Wir bitten um Verständnis, dass die AWS-Registrierung (zum AWS-Fördermanager) und die AWS-Voranmeldung nur von Ihnen als Unternehmer durchgeführt werden kann, da aus früheren AWS-Förderungen bekannt ist, dass die Antragstellung durch den Steuerberater im worst-case nicht anerkannt wird und wir auch aus logistischen Gründen nicht etliche Anträge zur optimalen Zeit gleich nach Öffnung des Anmeldefensters einbringen können. Natürlich stehen wir aber für Rückfragen zum AWS-Energiekostenzuschuss gerne zur Verfügung!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

https://foerdermanager.aws.at/#/

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ/20221102_OTS_Energiekostenzuschuss_Start_Voranmeldung.pdf

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ/20221102_EKZ_Info-Paket_FINAL.pdf

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 04.11.2022, 10:30 Uhr

 

Artikel der Ausgabe Herbst 2022

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