Illmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Social Media

Informationen zum Steuerrecht

17.12.2021: Herstellung einer Unternehmensgruppe

Falls in Ihrem Konzern in den einzelnen Kapitalgesellschaften teilweise Gewinne und teilweise Verluste anfallen, könnte die Herbeiführung einer Unternehmensgruppe das richtige Mittel zur Steuervermeidung für 2021 sein. Lesen Sie mehr…

Allgemeine Voraussetzungen

Um eine Unternehmensgruppe zu begründen, ist neben der ab Beginn des Wirtschaftsjahres erforderlichen finanziellen Verbindung (mehr als 50 % Beteiligung und Mehrheit der Stimmrechte) die Stellung eines Gruppenantrags vor dem Bilanzstichtag jenes Jahres, für das er erstmals wirksam sein soll, notwendig. Demnach kann bei allen Gruppenmitgliedern, die auf den 31.12.2021 bilanzieren, die Zurechnung des steuerlichen Ergebnisses des Jahres 2021 zum Gruppenträger noch bis zum 31.12.2021 durch Unterfertigung eines Gruppenantrags bewirkt werden.

Zusätzliche Voraussetzungen bei Auslands-Tochtergesellschaften

Beachten Sie, dass durch die Einbeziehung ausländischer Tochtergesellschaften auch Auslandsverluste im Rahmen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung verwertet werden können. Seit dem 01.03.2014 können aber nur mehr ausländische Kapitalgesellschaften mit Ansässigkeit in einem EU-Staat oder einem Drittstaat mit umfassender Amtshilfe in die Gruppenbesteuerung einbezogen werden. Eine 75%ige Verlustbremse für Verluste ausländischer Gruppenmitglieder wurde auch mit Wirkung ab der Veranlagung 2015 eingeführt.

Daher beachten Sie bitte bei der Steuerplanung für 2021, dass Verluste von in der Gruppe verbliebenen ausländischen Gruppenmitgliedern nur mehr im Ausmaß von 75 % der Summe der Einkommen sämtlicher unbeschränkt steuerpflichtiger Gruppenmitglieder sowie des Gruppenträgers abgezogen werden können. Beachten Sie auch, dass für Vorgruppenverluste von Gruppenmitgliedern, die mit eigenen Gewinnen des Gruppenmitglieds zu verrechnen sind, die 75%-Verlustverrechnungsgrenze nicht gilt.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

SWK-Heft 32/33 vom 25. November 2021

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 17.12.2021

Artikel der Ausgabe Herbst 2021

Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369