Informationen zum Steuerrecht
17.12.2021: Derzeit zusätzlich mögliche Zahlungserleichterungen durch das Finanzamt
Die Regierung hat im Finanzausschuss vom 30.11.2021 eine Reihe von Zahlungserleichterungen durch die Finanz zur Unterstützung beschlossen. Lesen Sie mehr…
Steuerstundungen
Steuerstundungen, die vom Abgabenpflichtigen zwischen 22. November 2021 und 31. Dezember 2021 beantragt werden, muss das Finanzamt bis 31. Jänner 2022 bewilligen.
Stundungszinsen
Zwischen 22. November 2021 und 31. Jänner 2022 verrechnet das Finanzamt keine Stundungszinsen.
Rückzahlung von Steuergutschriften
Diese sind im Zeitraum vom 22. November 2021 bis 31. Dezember 2021 auf Antrag auch dann zurückzuzahlen, wenn ein Rückstand am Finanzamt-Abgabenkonto besteht.
COVID-19-Ratenzahlungsmodelle
Bereits vereinbarte Ratenmodelle können auf Antrag neu verteilt werden, um eine Erleichterung bei der Ratenzahlung zu ermöglichen. Im Zeitraum 22. November 2021 bis 31. Jänner 2022 werden ebenfalls keine Stundungszinsen verrechnet
Sollten Sie eine Zahlungserleichterung bei der Finanz in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um eine kurze Kontaktaufnahme – wir stehen Ihnen bezüglich einer Antragstellung auf Zahlungserleichterung gerne zur Verfügung!
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/November/coronahilfen.html
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 17.12.2021
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