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Informationen zum Steuerrecht

12.11.2021: LETZER AUFRUF – COFAG und Agrarmarkt Austria (AMA) – Ausfallsbonus II für Juli 2021 – Antragsfrist endet am 15.11.2021!

Wir dürfen nochmals darauf hinweisen, dass für alle, die für einen Ausfallsbonus II bei der COFAG oder bei der Agrarmarkt Austria (AMA) antragsberechtigt sind, am 15.11.2021 die Möglichkeit endet, einen Ausfallsbonus II für Juli 2021 zu beantragen. Nach dem 15.11.2021 kann für diesen besagten Monat kein Antrag mehr über Finanzonline oder über eAMA gestellt werden. Lesen Sie mehr…

Antragsfrist 15.11.2021

Sind Sie unter anderem ein Gewerbetreibender ODER ein Privatzimmervermieter (mit bis zu 10 Betten im gleichen Haus, wo Sie wohnen) ODER ein sonstiger touristischer Vermieter mit touristischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ODER ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb (mit Zimmer- oder Ferienwohnungsvermietung), oder …? Dann verabsäumen Sie nicht die Antragsfrist per 15.11.2021 für den Ausfallsbonus II für den Monat Juli 2021, wenn Sie die darüber hinaus gehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen!

Einreichung bzw. Abwicklung des Antrags auf Ausfallsbonus II für Juli 2021

Gewerbetreibende, land- und forstwirtschaftliche Vermieter, Privatzimmervermieter, sonstige touristische Vermieter, etc. müssen ihren jeweiligen Antrag auf Ausfallsbonus II für Juli 2021 über das Finanzonline-Portal bzw. über das AMA-Portal einreichen. Sie benötigen dazu (wie bereits mehrfach berichtet) entweder eine Handy-Signatur oder für das AMA-Portal als Alternative zur Handysignatur einen PIN-Code zum Einstieg. Der Login ins Finanzonline-Portal ist unter https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/ möglich; der Login ins AMA-Portal ist unter https://login.ama.gv.at/amaloginserver/#/login möglich.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus2/

https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#14640

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 12.11.2021

 

Artikel der Ausgabe Herbst 2021

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