Informationen zum Steuerrecht
12.11.2021: Homeoffice-Tage aufzeichnen!
Arbeitgeber müssen ab 2021 die Homeoffice-Tage ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Behörden melden. Für das erste Halbjahr darf man schätzen. Lesen Sie mehr…
Lohnkontenverordnung
Die Lohnkontenverordnung regelt, welche Informationen mit dem Jahreslohnzettel L16 an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Am 25. März 2021 wurde die Verordnung insofern geändert, als auch die Homeoffice-Tage der Belegschaft ab dem Jahr 2021 gemeldet werden müssen.
Hintergrund ist das neue Homeoffice-Pauschale in Höhe von 3 Euro pro Tag (max. EUR 300,- pro Jahr). Dieses kann entweder direkt als steuerfreier Kostenersatz ausbezahlt werden oder es reduziert die Steuerbasis in der Arbeitnehmerveranlagung.
Erleichterung für das erste Halbjahr 2021
Gibt es keine Aufzeichnungen über die Homeoffice-Tage, so darf man im ersten Halbjahr aufgrund von Erfahrungswerten schätzen. Ab 01.07.2021 muss aber exakt ermittelt werden.
Meldung
Die Meldung erfolgt elektronisch im Rahmen der L16-Übermittlung bis zum 28.02. des Folgejahres. Adaptieren Sie deswegen rechtzeitig Ihre Zeitaufzeichnungen, damit Sie Anfang 2022 ohne großen Aufwand die Anzahl der Tage kennen.
Wir ersuchen alsdann all jene Klienten, für welche wir die monatliche Lohnverrechnung erledigen, um rechtzeitige Bekanntgabe der Homeoffice-Tage, damit wir für Sie termingerecht die Meldung mittels Formular L16 vornehmen können!
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/home-office-pauschale.html
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 12.11.2021
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