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Informationen zum Steuerrecht

03.12.2021: UPDATE zu den COVID-19-Wirtschaftshilfen

Finanzminister Gernot Blümel und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger informierten im Rahmen einer Pressekonferenz am 2. Dezember 2021 über ein Wirtschaftshilfen-Update, mit welchen Österreichs Unternehmen in der schwierigen Corona-Situation unterstützt werden sollen. Im Folgenden finden Sie die Updates zu den einzelnen Wirtschaftshilfen. Lesen Sie mehr…

Härtefallfonds seit 1. Dezember 2021

Für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu EUR 2.000,- beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die bis zum 01.11.2021 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang von 30% (November 2021 und Dezember 2021) bzw. 40% (ab Jänner 2022) erlitten haben. Der Antrag kann bereits gestellt werden und soll bis 2. Mai 2022 möglich sein. Sie benötigen hierfür eine Handysignatur.

Ausfallsbonus für November 2021 mit 10. Dezember 2021 beantragbar

Die wichtigsten Eckpunkte beim Ausfallsbonus:

  • mindestens 30 % Umsatzeinbruch im November 2021 und Dezember 2021 bzw. 40 % Umsatzeinbruch Jänner 2022 bis März 2022 (Vergleich zu November 2019, Dezember 2019 sowie März 2019 bzw. Jänner 2020 und Februar 2020)
  • Ersatzrate: 10 % bis 40 % des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen: EUR 2,3 Mio. (statt EUR 1,8 Mio.)
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Beantragung: schon ab 10. Dezember 2021 möglich
  • Neugründungen bis zum 01.11.2021 sind antragsberechtigt

Verlustersatz

Die wichtigsten Eckpunkte beim Verlustersatz:

  • mindestens 50 % Umsatzeinbruch von November 2021 bis Dezember 2021 im Vergleich zu November 2019 bis Dezember 2019 bzw. mindestens 40 % Umsatzeinbruch von Jänner 2022 bis März 2022 im Vergleich zu Jänner 2019, Februar 2019 und März 2019
  • Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt 10 Mio. Euro)
  • Zeitraum: Jänner 2022 bis März 2022. Beantragung: Anfang 2022
  • Neugründungen bis zum 01.11.2021 sind antragsberechtigt 

Schutzschirm für Veranstaltungen

Der Schutzschirm für Veranstaltungen dient der Abmilderung des finanziellen Nachteils im Falle einer COVID-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung einer Veranstaltung.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger: „Bisher wurden über 880 Fälle mit einem Zuschussvolumen von EUR 270 Mio. Euro bewilligt. Neue Anträge können bis Mitte 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023 bei der ÖHT eingebracht werden.“

Sowohl für den Schutzschirm I als auch Schutzschirm II fallen bei der Beantragung und Abwicklung keinerlei Gebühren und Provisionen an.

Insolvenzabsicherung für Reisebüros und sonstige Pauschalreiseanbieter

Mit ihren mehr als 2.600 Betrieben haben die Reisebüros mit den Folgen der Corona-Krise besonders zu kämpfen. Dabei geht es in Österreich zu einem sehr großen Teil um kleine Betriebe mit maximal 9 Beschäftigten. Rund 800 Reisebüros treten als Reiseveranstalter bzw. Vermittler von verbundenen Reiseleistungen auf und haben Kundengelder gemäß der Pauschalreiseverordnung für den Fall einer Insolvenz abzusichern. Bis zum Jahr 2020 erfolgte die Abdeckung des Insolvenzrisikos für Kundengelder über Versicherungsanbieter und Bankgarantien.

Aufgrund des Rückzugs möglicher Absicherer vom Markt wurde für das Jahr 2021 ein Haftungspaket für die Branche geschnürt, um das Marktversagen mit einem vorübergehenden staatlichen Eingriff auszugleichen. „Zur Absicherung wurde ein eigens geschaffener Haftungsrahmen für die Branche von EUR 300 Mio. beschlossen. Das pandemiebedingte Marktversagen ist leider noch immer nicht vorbei. Daher wird die Insolvenzabsicherung für Reisebüros und sonstige Pauschalreiseanbieter um ein Jahr verlängert“, so Köstinger.

Die Antragsentgegennahme beginnt ab 10.01.2022 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Daher gibt es auch keine Konsequenzen betreffend die Reiseleistungsausübungsberechtigung nach der Gewerbeordnung.

Haftungsübernahmen für die KMU über die ÖHT

Ziel der Haftungsübernahmen war und ist eine schnelle und möglichst unbürokratische Unterstützung mit der liquiditätssichernden Hilfsmaßnahme der Überbrückungsfinanzierungen. Diese Maßnahme besteht in der Übernahme von Haftungen durch die ÖHT für Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken. Die Haftungsübernahme für Überbrückungsfinanzierungen wird bis 30. Juni 2022 verlängert.

Weitere Wirtschaftshilfen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/November/coronahilfen.html

https://www.bmf.gv.at/public/informationen/corona-hilfsmassnahmen/unterstuetzungsmassnahmen-entrichtung-abgaben.html

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/dezember/bluemel-koestinger-rasche-hilfen.html

https://www.sichere-gastfreundschaft.at/

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 03.12.2021

Artikel der Ausgabe Herbst 2021

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