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Informationen zum Steuerrecht

03.12.2021: Neuauflage des WKO-Härtefallfonds seit 01.12.2021 beantragbar!

Mit der Neuauflage des WKO-Härtefall-Fonds geht eine wesentliche Krisenunterstützung für Selbstständige in die Verlängerung. Für weitere fünf Betrachtungszeiträume – nämlich November 2021 und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 – ist die Antragstellung nun seit 1. Dezember 2021 bis 2. Mai 2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein. Lesen Sie mehr…

Beantragung des WKO-Härtefallfonds

Die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds ist seit 1. Dezember 2021 über das Antragsformular möglich.

Erhöhte Mindestförderung für November 2021 und Dezember 2021

Die Mindestförderhöhe beim neu aufgelegten Härtefall-Fonds beträgt EUR 600,-. Das Förder-Kriterium der „wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19“ besteht weiterhin, das bedeutet, dass entweder ein Umsatzeinbruch von 40 % vorliegen muss oder laufende Kosten nachweislich nicht gedeckt werden können.

Für die ersten beiden Betrachtungszeiträume im Lockdown, November 2021 und Dezember 2021, wurde eine Sonderregelung getroffen: für diese beiden Monate beträgt die Mindestförderhöhe EUR 1.100,-, es muss ein Umsatzeinbruch von 30 % vorliegen!

Handysignatur-Erfordernis

Unverändert bleibt die Identifizierung des Förderwerbers mittels seiner eigenen digitalen Handy-Signatur.

ACHTUNG

Bitte beachten Sie, dass Antragsstellung bei der WKO und Auszahlung durch die WKO aufgrund von dringend notwendigen technischen Wartungsarbeiten von Dienstag, 7. Dezember 2021, ca. 14:00 Uhr, bis Montag, 13. Dezember 2021, ca. 8:00 Uhr, nicht möglich ist. Die WKO ist bemüht, die Wartungsarbeiten so schnell wie möglich durchzuführen.

ZUSAMMENFASSUNG der Eckpunkte zur Neuauflage des WKO-Härtefallfonds

  • Identifizierung nur mittels digitaler Handy-Signatur möglich!
  • 5 Betrachtungszeiträume: November 2021, Dezember 2021, Jänner 2022, Februar 2022 und März 2022
  • Antragstellung möglich von 01.12.2021 bis 02.05.2022
  • Rückwirkende Antragstellung für alle 5 Betrachtungszeiträume der Phase 4 bis Montag, 02.05.2022, möglich
  • Unternehmensgründung oder Betriebsübernahme zwischen 01.01.2020 und 10.2021 sind förderfähig!
  • Mindestförderhöhe EUR 600,-, im Betrachtungszeitraum 1 und 2 (November 2021 und Dezember 2021) EUR 1.100,-!
  • Obergrenze pro Betrachtungszeitraum EUR 2.000,-, maximale Gesamtförderhöhe: EUR 10.000,-
  • Kriterien für wirtschaftlich signifikante Bedrohung: 40 % Umsatzeinbruch (im Betrachtungszeitraum 1 und 2 - November 2021 und Dezember 2021: nur 30 % Umsatzeinbruch erforderlich) oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden, zusätzliche Angaben sind notwendig!
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum muss eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausgeübt werden (z. B. keine Ruhendmeldung bei Gewerbebetrieben)!
  • Personen, die zum Antragszeitpunkt oder im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, sind nicht förderfähig!
  • Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden akzeptiert.
  • Es wird die Verpflichtung übernommen, die WKO zu informieren und die Förderung zurückzuzahlen, wenn Strafen im Sinne des Punkts 6.1.l der Richtlinie aufgrund einer im Betrachtungszeitraum begangenen Verwaltungsübertretung gemäß § 8 Abs. 3 COVID-19-MG oder aufgrund von mehrfachen (mindestens zwei) im Betrachtungszeitraum durch die Unterlassung von Einlasskontrollen begangenen Verwaltungsübertretungen gemäß § 8 Abs. 4 COVID-19-MG rechtskräftig verhängt werden.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefonds.html

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html?shorturl=wkoat_haertefall-fonds

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-richtlinie.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 03.12.2021

Artikel der Ausgabe Herbst 2021

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