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Informationen zum Steuerrecht

13.11.2020: Gebührenbefreiung von der GIS

Für Betriebe, die aufgrund der Corona-Krise im November 2020 schließen müssen/mussten, wurde hinsichtlich deren laufender GIS-Meldung (GIS-Gebühren) mit der Gebühren Info Service GmbH (GIS) folgende möglichst unbürokratische Handhabung vereinbart. Lesen Sie mehr…

Antrag auf Gebührenbefreiung

Die GIS hat sich bereit erklärt, bei allen Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise ihren Betrieb im November 2020 schließen müssen/mussten, eine vorübergehende Stilllegung zu akzeptieren, ohne dass besondere Nachweise beizubringen sind. Das heißt: aufgrund der Corona-Krise reicht dazu eine formlose Mitteilung (per e-mail an: ) des von der Schließung betroffenen Betriebes an die GIS oder alternativ ein Anruf auf der Service-Hotline der GIS unter 0810 00 10 80 mit Nennung der Teilnehmernummer sowie einer kurzen Sachverhaltsdarstellung. Die Gebühren für November 2020 werden dann mit der nächsten Vorschreibung gutgeschrieben.

Die 10stellige Teilnehmernummer ist auf der Rundfunkgebührenvorschreibung, der GIS Original-Zahlungsanweisung oder auf der Transaktionszeile des Bank-Kontoauszugs ersichtlich. Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer wird Ihnen Ihre Teilnehmernummer auch telefonisch oder schriftlich von der GIS mitgeteilt!

WICHTIG!

Laut Rundfunkgebührengesetz (RGG) ist die GIS unmittelbar davon zu verständigen, wenn am jeweiligen Standort keine Rundfunkempfangsanlagen mehr betrieben werden. Auch in diesem Punkt konnte mit der GIS vereinbart werden, dass den Zeitpunkt der Meldung an die GIS betreffend kulant vorgegangen wird. Das heißt: falls der Betrieb nachweislich geschlossen war, wird die Abmeldung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein!

Bei Rückfragen steht Ihnen das Team des Veranstalterverbandes Österreich zur Verfügung! Weitere allgemeine Informationen rund um das Thema finden Sie auch unter https://www.vvat.at/, Bereich „GIS und Corona-Krise“ bzw. unter https://www.gis.at/.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 13.11.2020

Artikel der Ausgabe Herbst 2020

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