Inhalt
Nachdem beim Verwaltungsgerichtshof mehrere Beschwerdefälle zur Gaststättenpauschalierung anhängig sind, hat dieser mit Beschluss vom 15.09.2011 den Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, die §§ 2 bis 6 der Gaststättenpauschalierungs-VO als gesetzwidrig aufzuheben.
Damit soll nur der Verfassungsgerichtshof überprüfen, ob die Verordnung tatsächlich gesetzmäßig oder gesetzwidrig ist. Die Entscheidung ist abzuwarten!
Social Media
Diese Seite weiterempfehlen: