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Informationen zum Steuerrecht

20.04.2023: Energiekostenpauschale für 2022 für Kleinst-/Kleinunternehmer – Website und Selbst-Check ONLINE!

Seit 17.04.2023 ist eine eigene Website zur Energiekostenpauschale für 2022 für Kleinst- und Kleinunternehmer online: www.energiekostenpauschale.at   Auf dieser Homepage sind alle Informationen zur Energiekostenpauschale kompakt zusammengefasst. Weiters ist ein Selbst-Check verfügbar, mit welchem Sie prüfen können, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen und sich in weiterer Folge registrieren lassen können. Lesen Sie mehr…

Wer hat Anspruch auf die Energiekostenpauschale?

Für die Beantragung einer Energiekostenpauschale müssen lediglich zwei Kriterien erfüllt werden:

  • Betriebsstätte in Österreich
  • Umsatz zwischen EUR 10.000,- und EUR 400.000,- im Jahr 2022

Ausgenommen von der Energiekostenpauschale sind neben Freiberuflern, öffentlichen Unternehmen und politischen Parteien auch Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft.

Für welche Zeiträume kann die Förderung beantragt werden?

Folgende Zeiträume sind förderfähig:

  • Februar 2022 bis 31. Dezember 2022
  • Februar 2022 bis 30. September 2022 oder
  • Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

Wie hoch ist die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmer?

Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-. Der Förderungsbetrag wird individuell je Unternehmen, abhängig von Branche und Jahresumsatz 2022, auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria ermittelt.

Wie kann die Energiekostenpauschale beantragt werden?

Seit 17. April 2023 können Sie den Selbst-Check ob der Homepage: https://www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check durchführen und sich alsdann für die weitere Verständigung registrieren lassen.

Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.

Anträge können ab Mitte Mai 2023 (rückwirkend für 2022) gestellt werden.

Wie schaut der weitere Ablauf aus?

ACHTUNG – WICHTIG

Die Förderung muss von Ihnen selbst beantragt werden. Wir als Ihre Steuerberater können das Ansuchen leider nicht stellvertretend für Sie einreichen!

TIPP

Melden Sie sich zum Newsletter ob www.energiekostenpauschale.at an, damit Sie über Neuerungen und weitere Informationen auf dem Laufenden gehalten werden!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

www.energiekostenpauschale.at

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 20.04.2023

 

Artikel der Ausgabe Frühling 2023

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