Informationen zum Steuerrecht
19.06.2023: SONDERNEWSLETTER – Vorsteuern 2022 aus Drittländern holen!
Wenn Sie 2022 beruflich in einem Nicht-EU-Staat unterwegs waren, können Sie noch bis 30. Juni 2023 die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen. Lesen Sie mehr…
Vorsteuerrückerstattung Drittländer bzw. EU
Innerhalb der EU haben Sie bis Ende September 2023 für den Rückerstattungsantrag Zeit, bei Drittländern muss der Antrag bis 30. Juni 2023 (Frist nicht verlängerbar!) eingelangt sein. Das betrifft z.B. Länder wie die Schweiz, Norwegen oder Türkei.
Bei Drittländern müssen Sie weiterhin einen Antrag in Papier stellen und die Originalbelege mitschicken – Kopie vorher nicht vergessen! Sie brauchen auch weiterhin eine Unternehmerbestätigung, die Ihnen Ihr Betriebsfinanzamt ausstellt. Wir unterstützen Sie gerne beim Antrag.
Die EU-Vorsteuerrückerstattung muss über FinanzOnline beantragt werden. Es brauchen nur betragsmäßig bestimmte Rechnungen via FinanzOnline mitgeschickt werden; diesbezüglich läuft die Frist noch bis 30. September 2023. Hierzu werden wir im August/September 2023 nochmals per Newsletter informieren.
Vorsteuerrückerstattung Vereinigtes Königreich (UK)
Da das Vereinigte Königreich nicht mehr bei der EU ist, muss auch hier ein Drittlands-Antrag gestellt werden. Allerdings weicht der Vergütungszeitraum vom Kalenderjahr ab. So ist der Antrag für den Vergütungszeitraum 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu stellen. Da auch die Abwicklung kompliziert ist, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem im Vereinigten Königreich ansässigen Steuerberater.
Quelle bzw. weiterführende Infos finden Sie unter:
https://www.wko.at/service/steuern/Erstattung_von_Vorsteuerbetraegen_in_einem_anderen_EU-Mitg.html
https://www.wko.at/service/steuern/erstattung-vorsteuerbetraege-anderer-eu-staat.html
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/brexit/steuern-brexit.html
https://www.gov.uk/guidance/refunds-of-uk-vat-for-non-uk-businesses-or-eu-vat-for-uk-businesses
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 19.06.2023
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