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Wie angekündigt werden auch Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Pauschalfördermodell für die hohen Energiekosten 2022 gefördert. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat auf seiner Website Informationen zu dieser Energiekostenpauschale veröffentlicht. Lesen Sie mehr…
Wer hat Anspruch auf die Energiekostenpauschale?
Für die Beantragung einer Energiekostenpauschale müssen lediglich zwei Kriterien erfüllt werden:
- Betriebsstätte in Österreich
- Umsatz zwischen EUR 10.000,- und EUR 400.000,- im Jahr 2022
Ausgenommen von der Energiekostenpauschale sind neben Freiberuflern, öffentlichen Unternehmen und politischen Parteien auch Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft.
Für welche Zeiträume kann die Förderung beantragt werden?
Folgende Zeiträume sollen förderfähig sein:
- Februar 2022 bis 31. Dezember 2022
- Februar 2022 bis 30. September 2022
- Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022
Wie hoch ist die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmer?
Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-. Der Förderungsbetrag wird individuell je Unternehmen, abhängig von Branche und Jahresumsatz 2022, auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria ermittelt.
Wie kann die Energiekostenpauschale beantragt werden?
Ab 17. April 2023 können sich Unternehmen für einen sogenannten Pre-Check (Selbst-Test) bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden.
Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.
Anträge können ab Mitte Mai 2023 (rückwirkend für 2022) gestellt werden.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.bmaw.gv.at/Themen/Wirtschaftsstandort-Oesterreich/Energiekostenzuschuss.html
https://www.ffg.at/news/energiekostenpauschale-des-bundes-bringt-entlastung-fuer-kleinunternehmen
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 14.04.2023
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