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Informationen zum Steuerrecht

24.03.2022: Presseinformation des Bundesministeriums für Finanzen zum Energiepaket

Gemäß der Bundesregierung soll ein „Energiepaket“ in Höhe von mehr als 2 Milliarden Euro gegen die Teuerung zur Verfügung gestellt werden. Personen, die auf das Auto angewiesen sind, und Firmen, die aktuell unter den hohen Energiepreisen leiden, sollen dadurch unterstützt werden. Lesen Sie mehr…

Geplante Maßnahmen

Diese konkreten Maßnahmen sollen im „Energiepaket“ gesetzt werden:

  • 50%-ige Erhöhung des Pendlerpauschales und Vervierfachung des Pendlereuros bis 30.06.2023. Für Negativsteuerbezieher einmaliger negativsteuerfähiger Betrag von EUR 100,-.
  • Gleichzeitig sollen noch dieses Jahr EUR 150 Mio. für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterung zur Verfügung gestellt werden. Dadurch soll es einen Anreiz geben, wenn möglich, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen.
  • Nachdem insbesondere die Gas- und Strompreise eine massive zusätzliche Belastung im täglichen Leben und bei Unternehmen darstellen, sollen die spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe) um rund 90% bis 30.06.2023 gesenkt werden.
  • Es soll eine Weisung an den Kartellanwalt (Bundesministerium für Justiz) zur Kontrolle der Öl-Industrie und von Betrieben in der Öl/Diesel/Benzin-Wertschöpfungskette ergehen. Eine Sachverhaltsdarstellung soll auch an die Bundeswettbewerbsbehörde übermittelt werden.
  • Agrardiesel-Kostenausgleich angelehnt an Systematik „Nationales Emissionshandelssystem“, im derzeit europarechtlich zulässigen Ausmaß (befristet bis 30.06.2023).
  • Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen (z.B. Schülerfreifahrten).
  • Entlastung für inländische KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit hohem Treibstoffaufwand, insbesonders im Bereich Handwerk sowie Ein-Personen-Unternehmen über eine Treibstoffrückvergütung mit einem Volumen von ca. EUR 120 Mio (befristet bis 30.06.2023).
  • Liquiditätshilfe für Unternehmen durch Herabsetzung der Vorauszahlungen der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer-Zahlungen (befristet bis 30.06.2023).
  • Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative dekarbonisierte Antriebsformen: insgesamt EUR 120 Mio für 2022 und 2023.
  • Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft und Photovoltaik Projekte: insgesamt EUR 250 Mio.

 

ACHTUNG: Ein entsprechender Begutachtungsentwurf (Ministerialentwurf oder Initiativantrag) zwecks Umsetzung im Gesetzwerdungsprozess bleibt abzuwarten!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2022/maerz/energiepaket.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 24.03.2022

Artikel der Ausgabe Frühling 2022

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