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Informationen zum Steuerrecht

15.04.2022: AMS-Kurzarbeit – Korrekte und fristgerechte Übermittlung der Durchführungsberichte

In letzter Zeit häufen sich Rückforderungen der AMS-Kurzarbeitsbeihilfe, weil der abschließende Durchführungsbericht nicht korrekt bzw. nicht fristgerecht an das AMS übermittelt wurde oder Unternehmen die Durchführungsberichte (aus den Phasen 1 bis 5) nicht fristgerecht übermitteln bzw. Verbesserungsaufträgen zu unzureichenden Durchführungsberichten – die das AMS über das eAMS-Konto erteilte – nicht nachkommen. Lesen Sie mehr…

Vermeidung von Rückforderungen durch das AMS

Um diesbezügliche Rückforderungen zu vermeiden, wird daran erinnert, die Durchführungsberichte fristgerecht zu legen bzw. dass auf allfällige Verbesserungsaufträge zu Durchführungsberichten, die im eAMS-Konto einlangen, nicht vergessen werden sollten.

Frist

Die Förder-Richtlinie sieht vor: „Der Durchführungsbericht ist nach Ablauf der Behaltefrist vorzulegen. Ist keine Behaltefrist vereinbart, ist der Durchführungsbericht nach Ende des Kurzarbeitszeitraums vorzulegen.“

Bedeutung für die Praxis

Nach Ablauf der Behaltefrist ist der Durchführungsbericht unter Anwendung des vom AMS zur Verfügung gestellten Webtools zu erstellen und via eAMS-Konto bis zum 28. des auf das Ende der Behaltefrist folgenden Monats vorzulegen. Für den Fall, dass keine Behaltefrist vereinbart wurde, ist der Durchführungsbericht bis zum 28. des auf das Ende des Kurzarbeitszeitraums folgenden Monats vorzulegen.

WICHTIG: Viele Unternehmen, die nach Abschluss der Kurzarbeit das eAMS-Konto nicht mehr regelmäßig nutzen, übersehen derartige Verbesserungsaufträge und werden erst im Rahmen der Rückforderung auf die Korrekturnotwendigkeit von etwaigen (Formal)fehler aufmerksam – bitte kontrollieren Sie ihren projektbezogenen eAMS-Posteingang!

Hinweis für die Umsetzung

Für die ersten beiden Phasen 1 und 2 war der Durchführungsbericht ein PDF-Formular, ab der Phase 3 eine Webanwendung. Alle 3 Varianten (Link zur Webanwendung sowie Download Phase 1 und 2 werden auf der AMS-KUA-Webseite angeboten unter: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit#tirol).

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html

https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit#tirol

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 15.04.2022

Artikel der Ausgabe Frühling 2022

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