Illmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Social Media

Informationen zum Steuerrecht

26.03.2021: Härtefallfonds für touristische Vermieter – Änderung im Härtefallfondsgesetz

Per 25. März 2021 wurde nunmehr das Härtefallfondsgesetz für touristische Vermieter in den Bundesgesetzblättern veröffentlicht. Die Textierung lautet deswegen ab sofort wie folgt. Lesen Sie mehr…

Härtefallfonds für touristische Vermieter

Gegenstand des Förderungsprogrammes des Bundes zum Härtefallfonds ist die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) unter Einschluss Neuer Selbständiger und freier Dienstnehmer sowie von Kleinstunternehmern laut Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, als natürliche Personen oder erwerbstätige Gesellschafter, die nach BSVG/GSVG/FSVG bzw. in Versicherungen entsprechender Einrichtungen der freien Berufe pflichtversichert sind, die durch die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 verursacht wurden.

Anspruchsberechtigt sind außerdem Privatzimmervermieter von privaten Gästezimmern im eigenen Haushalt mit höchstens 10 Betten, die nicht der Gewerbeordnung 1994 unterliegen, gewerbliche und sonstige touristische Vermieter, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen (im Folgenden: touristische Vermieter).

Außerdem anspruchsberechtigt sind Personen, die in mehr als einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen sowie fallweise Beschäftigte und daher mit ihrem Gesamteinkommen über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kommen. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.

Abwicklung des Härtefallfonds via www.eama.at

Ersten Informationen zufolge wird der Härtefallfonds für touristische Vermieter (analog zu den Privatzimmervermietern) wieder von der Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt. Die diesbezügliche Förderungsrichtlinie wurde von der AMA aber noch nicht erlassen! Es kann daher heute noch nicht gesagt werden, ab wann die Antragstellung via www.eama.at möglich sein wird und in welcher Höhe sich der Härtefallfonds für touristische Vermieter belaufen wird – die Veröffentlichung der AMA-Richtlinie bleibt abzuwarten!

Praxistipp

Sie sind touristischer Vermieter mit mehr als 10 Betten und haben Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? Dann besorgen Sie sich doch schon im Vorhinein Ihre Zugangsdaten für das Portal www.eama.at von der Agrarmarkt Austria. Somit können Sie alsdann den Härtefallfonds schon beantragen, wenn die Richtlinie zum Härtefallfonds für touristische Vermieter von der AMA veröffentlicht bzw. die Antragstellung via www.eama.at möglich sein wird!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_I_40/BGBLA_2021_I_40.html

https://www.ama.at/Intro

https://services.ama.at/servlet/

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 26.03.2021

Artikel der Ausgabe Frühling 2021

Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369