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Informationen zum Steuerrecht

21.05.2021: REMINDER – Härtefallfonds WKO – Haben Sie den Antrag schon gestellt?

Die Beantragung des WKO-Härtefallfonds ist generell noch bis 31. Juli 2021 möglich! Weiters kann noch ein Antrag für den zusätzlichen Betrachtungszeitraum 16.05.2021 bis 15.06.2021 gestellt werden; die Zeiträume bis April/Mai 2021 sind nach wie vor uneingeschränkt beantragbar. Lesen Sie mehr…

Die Antragstellung für die Auszahlungsphase des Härtefallfonds ist bis 31.07.2021 möglich.

Die Eckpunkte zum WKO-Härtefallfonds lauten wie folgt:

  • Insgesamt sind Anträge für maximal 15 Betrachtungszeiträume möglich.

  • Antragstellung bis einschließlich 31.07.2021 möglich.

  • Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird ab 1. Juni ein Zusatzbonus in der Höhe von EUR 100,- für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt. Maximal werden EUR 1.500,- (15 x EUR 100,-) ausbezahlt, die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen. Sie erfolgt automatisch, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.

  • Maximale Gesamtförderhöhe: EUR 39.000,-.

  • Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen (von 01.01.2020) bis 31.10.2020.

  • Anpassung bei Insolvenzen: Sanierungsverfahren gemäß §§166 ff IO sind künftig im Härtefall-Fonds anspruchsberechtigt.

  • Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden berücksichtigt.

  • Für Anträge, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (insbesondere keine Ruhendmeldung).

  • Ebenso dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinie-phase2.html

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html?_ga=2.151034105.1353360727.1621520753-533656470.1573747854&_gl=1*190yku5*_ga*NTMzNjU2NDcwLjE1NzM3NDc4NTQ.*_ga_4YHGVSN5S4*MTYyMTUyMDc1Mi4yMC4xLjE2MjE1MjA3NzQuMzg.

https://news.wko.at/news/oesterreich/Haertefall-Fonds:-Was-ist-neu,-was-ist-zu-beachten-.html?utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_content=button&utm_campaign=h%c3%a4rtefall-fonds%3a+neue+richtlinie+bringt+bis+zu+1.500+euro+zusatzbonus+%23hff+%23haertefallfonds+haertefall-fonds+(2021-04-16)+-+created%3a+20210413+-+sent%3a+20210416&utm_term=n%2fa

https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefonds.html?_gl=1*1go4kgv*_ga*NTMzNjU2NDcwLjE1NzM3NDc4NTQ.*_ga_4YHGVSN5S4*MTYyMTUyMDc1Mi4yMC4xLjE2MjE1MjA4MDEuMTE.&_ga=2.151034105.1353360727.1621520753-533656470.1573747854#

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 21.05.2021

Artikel der Ausgabe Frühling 2021

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