Informationen zum Steuerrecht
16.04.2021: SHORTNEWS – Härtefallfonds – Erweiterung um weitere 3 Betrachtungszeiträume
Die Beantragung des Härtefallfonds ist bis 31.Juli 2021 möglich! Gleichzeitig sind weitere 3 Betrachtungszeiträume (somit bis 15.06.2021) beantragbar, bereits ab heute der Zeitraum März/April 2021. Lesen Sie mehr…
Die Antragstellung für die Auszahlungsphase des Härtefallfonds ist bis 31.07.2021 möglich.
Es wurden nämlich heute (16.04.2021) die Änderungen bzw. die neue Richtlinie für weitere 3 Betrachtungszeiträume veröffentlich. Hierzu folgende Eckpunkte:
- Verlängerung um drei Betrachtungszeiträume, insgesamt sind damit Anträge für maximal 15 Betrachtungszeiträume möglich.
- Antragstellung bis einschließlich 31.07.2021 möglich.
- Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird ab 1. Juni ein Zusatzbonus in der Höhe von 100 Euro für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt. Maximal werden 1.500 Euro (15 x 100 Euro) ausbezahlt, die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen. Sie erfolgt automatisch, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.
- Erhöhung der maximalen Gesamtförderhöhe auf 39.000 Euro.
- Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen (von bisher 01.01.2020) bis 31.10.2020.
- Anpassung bei Insolvenzen: Sanierungsverfahren gemäß §§166 ff IO sind künftig im Härtefall-Fonds anspruchsberechtigt.
- Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden berücksichtigt.
- Für Anträge, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (insbesondere keine Ruhendmeldung).
- Ebenso dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinie-phase2.html
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 16.04.2021
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