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Informationen zum Steuerrecht

16.04.2021: SHORTINFO – Änderung der Verordnung „Ausfallsbonus“

Am Montag, 12. April 2021, wurde die Verordnung betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Ausfallsbonus an Unternehmen geändert. Lesen Sie mehr…

Anhebung des Ausfallsbonus

Durch diese Änderung kommt es zu einer Anhebung des Ausfallsbonus für die Betrachtungszeiträume März 2021 und April 2021:

  • Statt 15 % Bonus können 30 % beantragt werden. Gemeinsam mit dem 15 %-Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 können in diesen Monaten somit bis zu 45 % des Umsatzausfalls im Rahmen des Ausfallsbonus beantragt werden.
  • Zudem wird die Obergrenze für den Ausfallsbonus für diese Monate von EUR 30.000,- auf EUR 50.000,- angehoben.
  • Ausschluss von Ausfallbonus /Vorschuss FKZ 800.000 und Verlustersatz: Klarstellung über die Möglichkeit der Rückzahlung des FKZ-Vorschusses vor Antrag zum Verlustersatz.

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 16.04.2021

Artikel der Ausgabe Frühling 2021

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