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Informationen zum Steuerrecht

07.05.2021: Vorsteuern 2020 aus Drittländern holen

Auch wenn wir aufgrund von Corona kaum privat reisen können, so waren berufliche Reisen immer erlaubt. Wenn Sie 2020 beruflich in einem Nicht-EU-Staat unterwegs waren, können Sie bis 30. Juni 2021 die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen. Lesen Sie mehr…

Antrag auf Vorsteuerrückerstattung

Innerhalb der EU haben Sie bis Ende September 2021 für den Rückerstattungsantrag Zeit, bei Drittländern muss der Antrag bis 30. Juni 2021 eingelangt sein. Das betrifft z.B. Länder wie die Schweiz oder Norwegen.

Bei Drittländern müssen Sie weiterhin einen Antrag in Papierform stellen und die Originalbelege mitschicken – Kopie vorher nicht vergessen! Sie brauchen auch weiterhin eine Unternehmerbestätigung, die Ihnen Ihr Betriebsfinanzamt ausstellt. Wir unterstützen Sie natürlich gerne beim Antrag.

Die EU-Vorsteuerrückerstattung muss über FinanzOnline eingereicht werden. Es brauchen nur betragsmäßig bestimmte Rechnungen mitgeschickt werden und die Antragsfrist läuft noch bis 30. September 2021!

Vorsteuerrückerstattung Großbritannien

Hier ist die Frist für den Antrag auf Vorsteuerrückerstattung für 2020 bereits abgelaufen. Das Vereinigte Königreich (UK) hat ausnahmsweise den 30.03.2021 als Deadline fixiert. Für 2021 sollte es wieder der 30.06.2022 sein.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/brexit/steuern-brexit.html

https://www.wko.at/service/steuern/Erstattung_von_Vorsteuerbetraegen_in_einem_anderen_EU-Mitg.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 07.05.2021

Artikel der Ausgabe Frühling 2021

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