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Informationen zum Steuerrecht

29.05.2020: Coronavirus-Epidemie – Veröffentlichung von FAQ’s („Frequently Asked Questions“) auf der Info-Homepage: www.fixkostenzuschuss.at

Wie wir Sie bereits mit dem Newsletter vom 15.05.2020 informiert haben, können seit dem 20. Mai 2020, spätestens aber bis 31. August 2021, via Finanzonline Anträge für einen Fixkostenzuschuss eingebracht werden. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16. März 2020 und 15. September 2020 Umsatzausfälle von mindestens 40 Prozent in 3 zusammenhängenden Monaten haben. Auf der Info-Homepage www.fixkostenzuschuss.at wurden nunmehr viele FAQ’s veröffentlicht und beantwortet. Lesen Sie mehr…

 

Veröffentlichte FAQ’s (Frequently Asked Questions) auf der Info-Homepage

Unter folgendem link gelangen Sie zu den veröffentlichten/beantworteten FAQ’s:

https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2020/05/Fixkostenzuschuss_FAQ-25052020-1.pdf

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.fixkostenzuschuss.at/

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 29.05.2020

Artikel der Ausgabe Frühling 2020

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