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Betriebswirtschaft:

Sichern Sie sich gegen steigende Kreditzinsen ab

Zahlreiche Banken bieten Ihnen die Möglichkeit, neue oder bereits laufende Kreditfinanzierungen gegen zukünftige Zinssatzerhöhungen abzusichern.

Eine Art der Versicherung gegen steigende Zinsen – und somit eine für den Kreditnehmer ungünstige Zinsentwicklung – ist der Zins-CAP.

Mit einem Zinscap können Sie einen variabel verzinsten Kredit gegen ein steigendes Zinsniveau absichern. Sie vereinbaren vertraglich, wie hoch Ihre Zinsen in der Zukunft maximal sein sollen. Steigt das Zinsniveau während der Laufzeit, "greift" der Zinscap und bezahlt die Differenz. Anders als bei einem Fixzinskredit profitieren Sie aber auch weiterhin von fallenden Zinssätzen, wenn der Zinssatz kleiner als der vereinbarte Zinscap ist.

Was ist ein Zinscap und wie funktioniert er?

Der Cap ist eine Zinsoption. Ein Zinscap ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bezogen auf einen zugrunde liegenden nominellen Kreditbetrag. Dem Cap-Käufer (= Kreditnehmer) wird gegen Zahlung einer Prämie eine Zinssatzobergrenze garantiert. Steigt der Referenzzinssatz (z.B. der 3-Monats-EURIBOR) über die vereinbarte Zinssatzobergrenze, erhält der Käufer des Caps eine Ausgleichszahlung vom Verkäufer (also im Normalfall von der Bank). Die Höhe der Ausgleichszahlung entspricht der Differenz zwischen dem Referenzzinssatz und der Zinssatzobergrenze. Das Risiko des Käufers/Kreditnehmers beschränkt sich auf den Verlust der CAP-Prämie.

Die Rahmenbedingungen – Zinssatzobergrenze, abzusicherndes Kreditvolumen und Laufzeit – können durch Sie mit Ihrer Bank vereinbart werden.

Die Kosten des ZinsCAP variieren täglich und bestimmen sich nach den Rahmenbedingungen Zinssatzobergrenze, abzusicherndes Kreditvolumen und Laufzeit.

Eine günstigere Variante im Vergleich zum Zinscap stellt der COLLAR dar:

Wieder werden Zinssatzobergrenze, abzusicherndes Kreditvolumen und Laufzeit vereinbart; jedoch wird im Gegensatz zum Zinscap auch eine Zinssatzuntergrenze eingeführt, welche bei fallenden Zinssätzen nicht unterschritten werden kann. Bedingt durch diese Zinssatzuntergrenze ist die Prämie für den COLLAR geringer als für den CAP.

Beispiel:
Ein Kreditnehmer bezahlt variable Zinsen für seinen laufenden Kredit. Die Zinsen werden vierteljährlich an den 3-Monats-EURIBOR angepasst. Um sich gegen steigende Zinsen abzusichern, könnte der Kreditnehmer einen CAP abschließen.

Um die Kosten des CAP‘s gering zu halten, würde sich aber ein COLLAR anbieten, da dieser eine geringere Prämie nach sich zieht.

So schließt in diesem Beispiel der Kreditnehmer einen COLLAR mit einer Zinssatzobergrenze von 6% und einer Zinssatzuntergrenze von 2% ab. Somit sichert er sich gegenüber steigenden Zinsen ab. Durch den COLLAR muss er nie mehr als 6% Zinsen zahlen. Jedoch partizipiert er nur bedingt an Zinssenkungen. Sinkt der Zinssatz unter 2% (z.B. auf 1,5%), so wird der Kreditnehmer durch den COLLAR bedingt trotzdem - nach wie vor - 2% Zinsen (statt 1,5% Zinsen) zahlen müssen.

Ihre Vorteile durch den CAP oder COLLAR:

  • Sicherheit und Kalkulierbarkeit Ihrer maximalen Zinsbelastungen für die gewählte Laufzeit
  • Sie partizipieren an gleich bleibenden oder fallenden Zinsen (beim COLLAR zumindest bis zur vereinbarten Zinssatzuntergrenze)
  • Die CAP-/COLLAR-Prämien sind als steuerliche Betriebskosten absetzbar, wobei aber eine Verteilung auf die Laufzeit des CAP bzw. COLLAR zu erfolgen hat

Graphische Entwicklung des 3-Monats-EURIBOR in den letzten 10 Jahren:

Euribor

Veranschauungsgraphik ZinsCAP:

Zinsen-Cap
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