![Umsatzsteuer: Was gilt bei All-Inclusive als Nebenleistung der Beherbergung?](https://www.illmerpartner.at/static/content/e38660/e41039/e110951/e237276/e237278/pic_big/img/ger/All-Inclusive_Seite_2_AdobeStock_195838569_w246_h246_q80_jpg.jpg?checksum=134b081ce03c0042decbbbd903f572e70346aae8)
Wie wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert?
Wie angekündigt, wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung vom Finanzminister geändert.
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 475,86 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 713,79 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 185,00 |
monatlich | € 5.550,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 11.100,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.475,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. Oktober 2020
Wie angekündigt, wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung vom Finanzminister geändert.
Eine Verlängerung bis Ende 2021 wurde angekündigt, die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Die (bloße) Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke unterliegt weiterhin dem Steuersatz in Höhe von 10 %.
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
Viele Gesellschafter-Geschäftsführer liegen bereits ohne Berücksichtigung von Ausschüttungen mit ihrem Einkommen als Geschäftsführer über der Höchstbeitragsgrundlage.
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